Gesundheit

Darauf ist bei einer Bildschirmarbeitsplatzbrille zu achten

Laut dem Institut für Demoskopie Allensbach (IfD) tragen knapp 19 Millionen Menschen in Deutschland gelegentlich eine Brille. Ein noch größerer Teil der Bevölkerung – etwas mehr als 25 Millionen – trägt die Sehhilfe ständig, sowohl in der Freizeit als auch am Arbeitsplatz. Gerade fürs Arbeiten am Computer ist eine herkömmliche Korrekturbrille aber nicht immer die beste Lösung. Sogenannte Bildschirmarbeitsplatzbrillen erleichtern die Arbeit am PC, denn sie sind optimal auf die Sehentfernungen am Arbeitsplatz abgestimmt.

Oft werden diese Brillen sogar vom Arbeitgeber bezahlt oder zumindest bezuschusst. Denn laut der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist dieser bei nachgewiesenem Bedarf dazu verpflichtet, eine solche Brille zur Verfügung zu stellen und die Kosten dafür im erforderlichen Umfang zu übernehmen. Die Grundlage für den Bedarfsnachweis stellen Sehtests dar, auf deren regelmäßige Durchführung Arbeitnehmer einen Anspruch haben.

Ob die Brille schließlich bei einem spezialisierten Online-Händler bestellt oder bei einem stationären Optiker gekauft wird, ist für die Qualität der Brille unerheblich. Sind die ermittelten Korrekturwerte korrekt, kann eine Computerarbeitsplatzbrille problemlos online bestellt werden. Es empfiehlt sich allerdings, die Kostenübernahme vorab mit dem Arbeitgeber abzuklären. Im Idealfall erhält er einen Kostenvoranschlag.

Eine Bildschirmarbeitsplatzbrille oder eine Computerarbeitsplatzbrille erleichtert die Arbeit am PC.
Photo by PourquoiPas on Pixabay

Die richtige Korrekturbrille für den Arbeitsplatz

Entwickelt sich mit fortschreitendem Alter eine Altersweitsichtigkeit, verbessern Lesebrillen – das sind Brillen zur Korrektur einer Weitsichtigkeit – die Sicht im Nahbereich. Sie sind für den Arbeitsplatz jedoch nicht optimal, denn der Bildschirm ist in der Regel weiter entfernt als ein Buch. Bildschirmarbeitsplatzbrillen sind prinzipiell auf diese Entfernung hin konzipiert, doch gibt es sie in einigen Varianten.

Grundsätzlich unterscheidet man Computerarbeitsplatzbrillen mit Einstärken- und Mehrstärkengläsern. Während der Korrekturbereich von Einstärkengläsern lediglich auf die Entfernung des Bildschirms abgestimmt ist, weisen Mehrstärkengläser mehrere Korrekturzonen für unterschiedliche Entfernungen auf. Sie gehen wie bei einer normalen Gleitsichtbrille stufenlos ineinander über; der Schwerpunkt einer speziellen Gleitsichtbrille für die Bildschirmarbeit liegt allerdings nicht auf der Fern- sondern auf der mittleren Distanz. Entsprechend ist der Korrekturbereich dafür besonders groß. Er ermöglicht scharfe Sicht auf Tastatur und Bildschirm, ohne den Kopf senken zu müssen. Ein Aspekt, der sich auch vorteilhaft auf die Körperhaltung auswirkt und die Rücken- und Nackenmuskulatur schont.

Darauf ist bei Fassung und Gläsern zu achten

Nicht jede Fassung eignet sich für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille mir Mehrstärkengläsern. Ebenso wie bei Gleitsichtbrillen für den alltäglichen Gebrauch sollte die Fassung aufgrund der Dicke des Korrekturglases nicht zu schmal sein. Damit alle Sehzonen integriert werden können, ist außerdem eine gewisse Fassungshöhe notwendig. Grundsätzlich empfiehlt es sich, eine leichte Fassung zu wählen, die über viele Stunden hinweg hohen Tragekomfort bietet.

Bewährt haben sich für den Arbeitsplatz Brillen mit entspiegelten Gläsern. Sie reduzieren auch bei zahlreichen Lichtquellen störende Reflexionen. Auch sind Kunststoffgläser leichter als solche aus Mineralglas, was das Gesamtgewicht der Brille deutlich reduziert.

Kostenübernahme durch den Arbeitgeber

Bezüglich der Kostenübernahme durch den Arbeitgeber ist wichtig zu wissen, dass dieser nur das bezahlt, was der Augenarzt verschrieben hat. Die Kosten für ein besonders modisches Gestell muss er also nicht übernehmen. Auch die Entspiegelung ist medizinisch nicht notwendig. Wünscht der Arbeitnehmer solche Extras, kann er sich an den Kosten beteiligen. Auch steht es ihm nicht generell frei, die Brille in der Freizeit zu tragen – hierfür braucht er gegebenenfalls die Genehmigung seines Arbeitgebers. Finanziert der Arbeitgeber die Brille komplett, ist ihre Nutzung in der Regel nur am Arbeitsplatz gestattet. Individuelle Absprachen sind natürlich immer möglich.

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Mittelstand-Nachrichten an. Sie schreibt als Journalistin über Tourismus, Familienunternehmen, Gesundheitsthemen, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@mittelstand-nachrichten.de

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