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Verzicht wird belohnt

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Wer mit dem Rauchen aufhört, kann in doppelter Hinsicht sparen

Rauchen verkürzt das Leben um mindestens zehn Jahre – das ergab eine groß angelegte amerikanische Studie, die vom Zentrum für Krankheitsbekämpfung und -vorbeugung in Atlanta (Georgia) durchgeführt und im „New England Journal of Medicine“ veröffentlicht wurde. Frauen verlieren demnach rund elf Jahre ihres Lebens, wenn sie rauchen, Männer sogar rund zwölf Jahre. Der Untersuchung lagen die Daten einer langfristigen nationalen Befragung zum Thema Gesundheit in den USA zugrunde. Eine gute Nachricht hatten die Forscher aber auch: Wer vor seinem 40. Geburtstag Nichtraucher wird, minimiert das durch Nikotin verursachte Sterberisiko um 90 Prozent.

Foto: djd/Ergo Direkt Versicherungen/thx
Foto: djd/Ergo Direkt Versicherungen/thx

Risikolebensversicherung: Vorteile für Nichtraucher

Wer es geschafft hat, mit dem Rauchen aufzuhören, lebt nicht nur gesünder, sondern kann auch noch sehr viel Geld sparen – und das oft in doppelter Hinsicht. „Denn beim Abschluss einer Risikolebensversicherung beispielsweise, mit der der Hauptverdiener einer Familie seinen Lebenspartner und die Sprösslinge für den Fall der Fälle absichern sollte, erhalten Nichtraucher einen kräftigen Bonus“, betont Dieter Sprott von den Ergo Direkt Versicherungen. Raucher dagegen, so Sprott, würden wegen ihres erhöhten Sterberisikos einen deutlich höheren Beitrag zahlen.

Voraussetzung für den Abschluss einer Nichtraucherpolice sei, dass der Kunde zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens ein Jahr nicht mehr geraucht habe. Auch Gelegenheits- oder Partyraucher sollten ihre Gewohnheit der Versicherung gegenüber ehrlich erwähnen. „Und wer sich das Rauchen abgewöhnt und doch wieder rückfällig geworden ist, sollte dies seiner Versicherung natürlich auch umgehend melden“, betont Dieter Sprott.

Wechsel vom Raucher- in den Nichtrauchertarif möglich

Wer zunächst einen teureren Rauchertarif abgeschlossen hat, kann grundsätzlich in den günstigeren Nichtrauchertarif wechseln. „Voraussetzung ist auch hier, dass die versicherte Person in den vergangenen zwölf Monaten vor Antragsstellung keine Zigaretten oder andere Tabakwaren wie etwa Pfeife, Zigarren oder Zigarillos geraucht hat“.

Quelle: Djd

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