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Verbraucher und Industrie erwarten neue Weichenstellungen

Wirtschaft und Verbraucher erwarten von der neuen Bundesregierung ein Konzept für die Energiewende aus einem Guss. Nach Ansicht des Maschinenbau-Branchenverbandes VDMA etwa sollte das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zur Förderung von Ökostrom komplett überarbeitet werden.

Vor der Bundestagswahl waren sowohl Bürger als auch Industrie mit dem bisherigen Erfolg der Energiewende sehr unzufrieden. 82 Prozent der von Forsa befragten Bundesbürger finden die Ziele der Energiewende zwar richtig – mit der Umsetzung sind aber 48 Prozent nicht einverstanden. Von den Unternehmen erteilten in einer anderen Umfrage sogar gut die Hälfte der Energiepolitik der Regierung die Noten “Mangelhaft” oder “Ungenügend”.

Der Knackpunkt sind die Preise

Als Nachteil der Energiewende führen 52 Prozent der Verbraucher steigende Preise an. Tatsächlich hat sich der Durchschnittsstrompreis für Haushaltskunden von knapp 14 Cent pro kWh im Jahr 2000 auf fast 29 Cent im Jahr 2013 mehr als verdoppelt. Bei den Unternehmen sind die Preise pro kWh Strom im selben Zeitraum sogar von gut sechs Cent auf heute fast 15 Cent gestiegen.

Energiewende - Bild: djd
Energiewende – Bild: djd

Bürger und Unternehmen versuchen, den gestiegenen Kosten gegenzusteuern. So achten die Verbraucher schon beim Kauf neuer Elektrogeräte auf deren Energieverbrauch. Bei den Unternehmen stehen zur Abfederung der höheren Preise Effizienzsteigerungen ganz oben auf der Tagesordnung.

Potenziale zum Energiesparen erkennen

Ein wirkungsvolles Instrument dafür ist etwa die Einführung eines zertifizierbaren Managementsystems wie “EcoStep Energie”. Die damit verbundene kontinuierliche Analyse & Betrachtung der Energieströme kann in den Unternehmen maßgeblich Einsparpotenziale beim Energieverbrauch aufdecken. Das Programm knüpft als Zusatzmodul an bestehende Managementsysteme an und wurde speziell für die Anforderungen von Firmen mit bis zu 250 Mitarbeitern entwickelt. Energieintensive Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe können nach der Einführung eines solchen Systems Erstattung der Stromsteuer (sog. Spitzenausgleich) beantragen.

Quelle: djd

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Mittelstand-Nachrichten an. Sie schreibt als Journalistin über Tourismus, Familienunternehmen, Gesundheitsthemen, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@mittelstand-nachrichten.de

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