Verbraucher sind von IBAN nicht überzeugt
Kritik von Verbrauchern an den neuen Bankennummern – IBAN ab 1. Februar 2016 verpflichtend
Leipzig – Ab 1. Februar 2016 gilt nur noch die 22-stellige IBAN statt der aktuellen Kombination aus Kontonummer und Bankleitzahl. Viele Verbraucher empfinden diese Umstellung jedoch als kaum erfreulich. „Wir erhalten weiterhin Anrufe von Bankkunden, die der IBAN mehr als kritisch gegenüberstehen”, erläutert Daniel Franke, Betreiber des Informationsportals IBAN.de. Die Kritik gehe von Unverständnis bis zu lautstarker Verärgerung – insbesondere wenn eine Überweisung nicht zustande kommt.
Eingeschüchterte Verbraucher
Zwar wird von Banken und Verbänden seit einiger Zeit auf die neue internationale Banknummer (International Bank Account Number) hingewiesen, jedoch scheint das Verfahren vielen Verbrauchern zu kompliziert. „Die 22-stellige Zeichenfolge schüchtert immer noch ein” so Daniel Franke weiter. Viele Bankkunden versuchten, sich die enorme Zeichenfolge zu merken – und scheiterten. Das sei sicherlich nicht ideal. Was manche indes erst spät realisieren: Die IBAN besteht prinzipiell aus der alten Bankleitzahl sowie der Kontonummer. An den Anfang der IBAN wird lediglich die Länderkennung (DE in Deutschland) und eine zweistellige Prüfziffer gesetzt.
Benötigt wird die Angabe der IBAN ab 1. Februar 2016 bei allen Überweisungen bzw. Lastschriftverfahren. Sie findet sich auf allen neuen Bankkarten oder den Kontoauszügen. Bestehende Daueraufträge werden automatisch umgestellt.
Unsicherheit bleibt bestehen
„Trotz der Vorlaufzeit herrscht bei Verbrauchern weiterhin eine gewisse Unsicherheit”, schließt Daniel Franke. Das gelte insbesondere in Bezug auf Zahlendreher. Eigentlich stellen diese jedoch kaum ein Problem dar – im Zweifel geht die Überweisung schlicht nicht durch. Es wird nur dann kompliziert, wenn Geld aus Versehen an den falschen Empfänger gelangt. Banken sind unter diesen Umständen nicht haftbar zu machen.
IBAN im Internet überprüfen
Für Bankkunden, die sich bei einer IBAN nicht sicher sind, empfiehlt Daniel Franke die digitale Prüfung – im Internet lässt sich testen, ob die IBAN den geltenden Konventionen entspricht. Auch eine Berechnung der IBAN aus Kontonummer und Bankleitzahl ist möglich. Entsprechende Tools finden sich z. B. auf den Webseiten der Banken oder auf IBAN.de.
Quelle: Franke-Media.net
Veröffentlicht von:
- Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Mittelstand-Nachrichten an. Sie schreibt als Journalistin über Tourismus, Familienunternehmen, Gesundheitsthemen, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@mittelstand-nachrichten.de
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