Aktuelle MeldungenFinanzen

Jeder Zweite macht Steuererklärung online

ARKM.marketing
     

Freiburg – Der Online-Trend in der Steuererklärung geht weiter: Jeder zweite Lexware-Kunde macht seine Steuererklärung mittlerweile mit der Online-Lösung smartsteuer. Trotz dieses Wachstumsschubs bleibt das Desktopgeschäft von Lexware stabil.

Die digitale Transformation verändert schon jetzt, wie Menschen leben, arbeiten, kommunizieren und konsumieren. Und nun auch, wie sie ihre Steuererklärung machen. Der Markt für Steuererklärungen wächst und wird durch Cloudlösungen wie smartsteuer befeuert. Moderne, nutzerfreundliche Tools und datengetriebene Features erleichtern das früher so hochkomplexe Thema, für das man sich mit externer Hilfe und mit altertümlichen Mitteln helfen musste. Heute geht der Trend in Richtung Automatisierung. Belege und Lohnsteuerbescheinigungen werden vom Finanzamt oder aus dem Buchhaltungsprogramm importiert statt manuell eingegeben. Der Steuerbot reicht die Fristverlängerung selbst beim Finanzamt ein. Und der smartsteuer-Skill über die Amazon-Alexa-App hilft dabei, wichtige Steuerfragen zu beantworten und Steuertipps geltend zu machen. Für einfache Steuerfälle geht das auch mobil: Bereits jeder fünfte smartsteuer-Kunde ist auf dem Smartphone unterwegs.

Jeder Zweite macht Steuererklärung online
Quelle: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG/PR von Harsdorf GmbH

Langweilig war gestern: Benutzerfreundlichkeit immer wichtiger

smartsteuer holt die Steuererklärung ins digitale Zeitalter und greift mit seinen Features einen wichtigen Trend auf: Denn die Benutzerfreundlichkeit spielt bei der Steuererklärung eine immer stärkere Rolle. 19 Prozent der smartsteuer-Nutzer haben ihre Steuererklärung zuvor über das ELSTER-Formular beim Finanzamt eingereicht, mit all den Tücken staatlicher Softwareangebote und natürlich ohne Steuerspartipps. Heute funktioniert das Einreichen der Dokumente bei smartsteuer mit einem Klick und die Steuererklärung wird via ELSTER-Schnittstelle automatisch ans Finanzamt gesendet. Und selbst die Fristverlängerung muss heute nicht mehr selbst beantragt werden. Der smartsteuer-Steuerbot reicht diese beim Finanzamt ein. Solche Features wirken sich deutlich auf die Kundenbewertung von smartsteuer aus: 98 Prozent der Kunden sind mit der Online-Lösung zufrieden. Und das schlägt sich auch in der Weiterempfehlungsrate nieder: 18 Prozent der Neukunden nutzen smartsteuer aufgrund einer Empfehlung eines Freundes oder Bekannten.

TAXMAN und QuickSteuer: Desktop-Software weiterhin erfolgreich

Trotz des Online-Booms blieb das Desktopgeschäft von Lexware stabil. Die Software-Produkte TAXMAN und QuickSteuer sind weiterhin gefragt und bieten 2018 einige benutzerfreundliche Neuerungen. So lassen sich die Lohnsteuerbescheinigungen noch leichter erfassen, allgemeine Angaben und Beträge werden getrennt abgefragt und es gibt nun die Möglichkeit, mehr als einen Versorgungsbezug pro Lohnsteuerbescheinigung zu erfassen. Außerdem werden Fragen zur Abgeltungssteuer sowie Sonderausgaben und Kranken- und Pflegeversicherungen übersichtlich auf einer Seite dargestellt. Komplett optimiert wurde die Abfrage der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die sich nun noch detaillierter berechnen und aufstellen lassen.

Beide Steuerprogramme gibt es wie gewohnt in verschiedenen Ausführungen. Die TAXMAN-Lösung ist als Standard-Variante und in den drei Versionen für Rentner, Selbstständige oder Vermieter erhältlich. Neben der Standard-Fassung von QuickSteuer können Gewerbetreibende und Selbstständige mit der QuickSteuer Deluxe-Variante bei ihrer Steuererklärung vom Lexware Know-How profitieren.

Quelle: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG/PR von Harsdorf GmbH

ARKM.marketing
 

Zeige mehr

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich willige ein, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular gemäß Ihrer Datenschutzerklärung erfasst und verarbeitet werden. Bitte beachten: Die erteilte Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@sor.de (Datenschutzbeauftragter) widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"

Werbeblocker erkannt!

Werbeblocker erscheinen auf den ersten Blick praktisch, weil sie störende Anzeigen ausblenden. Doch viele Internetseiten finanzieren sich ausschließlich durch Werbung – das ist oft die einzige Möglichkeit, die Kosten für Redaktion, Technik und Personal zu decken. Wenn Nutzer einen Werbeblocker aktivieren, entziehen sie der Seite diese wichtige Einnahmequelle. Die Folge: Verlage und Webseitenbetreiber verlieren  Einnahmen, die oft sogar die Gehälter ganzer Teams oder Redaktionen gefährden. Ohne Werbeeinnahmen fehlen die Mittel, um hochwertige Inhalte kostenlos anzubieten. Das betrifft nicht nur große Medienhäuser, sondern auch kleine Blogs, Nischenportale und lokale Nachrichtenseiten, für die der Ausfall durch Werbeblocker existenzbedrohend sein kann. Wer regelmäßig eine werbefinanzierte Seite nutzt, sollte sich bewusst machen, dass der Betrieb und die Pflege dieser Angebote Geld kosten – genau wie bei einer Zeitung oder Zeitschrift, für die man selbstverständlich bezahlt. Werbeblocker sind daher unfair, weil sie die Gegenfinanzierung der Verlagskosten und Personalgehälter untergraben, während die Inhalte weiterhin kostenlos genutzt werden. Wer den Fortbestand unabhängiger, kostenloser Online-Inhalte sichern möchte, sollte deshalb auf den Einsatz von Werbeblockern verzichten oder zumindest Ausnahmen für seine Lieblingsseiten machen. Wenn Sie unsere Seite weiterhin lesen möchten, dann seien Sie fair! Danke.