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Rückstellungen für Pensionszusagen in der Handelsbilanz – Risikofaktor Niedrigzins

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Seit der Umsetzung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) im Jahr 2009 haben sich die Anforderungen für Unternehmen an die Ermittlung ihrer Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz geändert. Zur Berechnung müssen sie den von der Bundesbank ermittelten Marktdurchschnittszinssatz der letzten sieben Jahre heranziehen. Im Dezember 2013 lag der bei 4,88 Prozent.

„Der auszuweisende Rückstellungsbetrag ergibt sich aus der Höhe der Zusage abzüglich der angenommenen, durch den Rechnungszins ermittelten Zinserträge über die Laufzeit hinweg“, erklärt Martin Meiselbach, Geschäftsführer bei GGW Versorgungsmanagement. „Je höher der Zinssatz ist, desto geringer ist der auszuweisende Rückstellungsbetrag in der Bilanz und desto höher ist demnach der handelsrechtliche Unternehmensgewinn.“ Aufgrund der derzeitig jedoch sinkenden Marktzinsen wird sich auch der BilMoG-Zins in den nächsten Jahren deutlich verringern. Meiselbach schätzt, dass er bis zum Dezember 2016 auf unter 4 Prozent fallen wird. „Für Unternehmen ergeben sich daraus je nach Bestand erhöhte Rückstellungsbeträge von zum Teil über 20 Prozent gegenüber 2013“, so der Versorgungsexperte.

peshkova/fotolia.com
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Die Zinsentwicklung ist nur ein Grund, warum bestehende Direktzusagen im Unternehmen regelmäßig überprüft werden sollten. „Dadurch werden mögliche spätere Versorgungslücken oder der Bedarf an optimierten Finanzierungsinstrumenten frühzeitig transparent“, erläutert Meiselbach. „Die Frage ist doch nicht nur, ob die Rückstellungen in der Handelsbilanz richtig ausgewiesen werden – sondern auch, ob der zurückgestellte Betrag für die spätere Zusage überhaupt ausreicht.“

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