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Pflegevorsorge: Deutsche müssen viel Geld fürs Pflegeheim zahlen

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Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes wird sich die Zahl der Pflegebedürftigen bis 2050 fast verdoppeln. Gut 4,5 Millionen Bundesbürger werden dann Pflege benötigen. Die Politik handelt bislang nur zögerlich. 2013 wurde der staatlich geförderte „Pflege-Bahr“ ins Leben gerufen, 2015 soll eine weitere Pflegereform kommen. Christian Achillius vom Beratungsportal finanzen.de begrüßt grundsätzlich die Anstöße aus der Politik, konkret seien die verbesserten Pflegeleistungen aber nur der berühmte Tropfen auf den heißen Stein.

Pflegebedürftige und deren Angehörige müssen im Pflegefall mit hohen Kosten rechnen. Foto: djd/www.finanzen.de
Pflegebedürftige und deren Angehörige müssen im Pflegefall mit hohen Kosten rechnen. Foto: djd/www.finanzen.de

Große Finanzierungslücke

Die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung liegen derzeit in der Pflegestufe III bei vollstationärer Pflege bei 1.550 Euro, die durchschnittlichen Kosten betragen jedoch knapp 3.000 Euro. Die Differenz müssen Pflegebedürftige selbst zahlen. „Die Pflegelücke von mindestens 1.400 Euro pro Monat wird durch die Pflegereform nur geringfügig kleiner und ist auch weiterhin nur mit einer frühzeitigen und vor allem maßgeschneiderten Vorsorge zu schließen“, so Achillius. Der Fachwirt für Versicherungen und Finanzen hält angesichts der verschiedenen Vorsorgeoptionen eine persönliche Beratung für unverzichtbar. Einen ersten Überblick liefern Portale wie etwa www.finanzen.de. Hier gibt es anbieterunabhängige Informationen, einen Online-Rechner sowie Hinweise auf einen kompetenten Experten in der Nähe.

Kinder zahlen für die Eltern

Müssen Eltern in einem Heim untergebracht werden und reicht deren Einkommen und Vermögen zur Deckung der Pflegekosten nicht aus, geht das Sozialamt in Vorleistung, holt sich das Geld dann aber auf direktem Weg vom Ehepartner oder auch von den Kindern zurück. „Der BGH hat die Unterhaltspflicht der Kinder pflegebedürftiger Eltern ausdrücklich unterstrichen“, so Christian Achillius. Diese Pflicht gelte sogar dann, wenn die Eltern den Kontakt zu ihren Kindern abgebrochen haben. Eltern und auch Schwiegereltern sind in diesem Zusammenhang gut beraten, sich frühzeitig um eine passende Absicherung zu kümmern, sagt Achillius. So können sie verhindern, dass ihre Angehörigen später für die Pflegekosten aufkommen müssen.

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