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Krankenkassen erheben durchschnittlich 0,70 % als Zusatzbeitrag

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Leipzig – Zunächst die positive Nachricht: Ab 2015 sinkt der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von 15,50 % auf 14,60 %. Die schlechte Nachricht: Die Krankenkassen erheben dafür einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern. Wie hoch der Zusatzbeitrag jeweils ausfällt, lässt sich jetzt auf dem Fachportal Krankenkassen.net nachlesen.

Die Liste aller gesetzlichen Krankenkassen inklusive der Zusatzbeiträge findet sich unter http://goo.gl/sRbhoL

Komplett: Alle 132 gesetzlichen Krankenkassen auf einen Blick

Die Liste enthält sämtliche 132 Krankenkassen mit dem allgemeinen Beitragssatz 2015 (14,60 %) und ihrem Zusatzbeitrag – sofern bereits bekannt. Aktuell haben erst 54 Kassen die Höhe des Zusatzbeitrags veröffentlicht. Durchschnittlich liegt der zusätzliche Beitrag derzeit bei knapp 0,70 %. Auf die Erhebung verzichtet bis dato nur eine Kasse, die Metzinger BKK. Einige Krankenkassen holen sich die gesamte Senkung von 0,90 % per Zusatzbeitrag wieder herein, z. B. die AOK Bayern oder die Deutsche BKK.

Der Zusatzbeitrag wird ab 2015 direkt vom Arbeitgeber an die jeweilige Krankenkasse abgeführt.

Sonderkündigungsrecht beachten

Wird erstmalig ein Zusatzbeitrag erhoben, kann das Kassenmitglied von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Über die Erhebung des Zusatzbeitrages muss die entsprechende Krankenkasse ihre Versicherten mindestens einen Monat vorab schriftlich informieren.

Neben der regelmäßig aktualisierten Auflistung der Zusatzbeiträge stellt das Fachportal Krankenkassen.net die Neuerungen rund um die gesetzliche Krankenversicherung 2015 detailliert vor und geht auch auf spezielle Personengruppen ein (z. B. Bezieher von ALG II oder Geringverdiener).

Krankenkassen.net ist ein Projekt von Franke-Media.net.

Quelle: ots

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