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Jede zweite Krankenkasse verlangt mehr als 15,6 Prozent

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Berlin – Auf ein Prozent kann der Zusatzbeitrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) 2018 sinken, so die aktuelle Empfehlung des Gesundheitsministeriums. Doch jede zweite Kasse verlangt mehr als das. Wer zu viel bezahlt, kann wechseln. Der gemeinnützige Verbraucher-Ratgeber Finanztip hat deshalb Preise und Leistungen von bundesweiten Anbietern unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Bereits für 0,59 Prozent Zusatzbeitrag bekommen Versicherte eine gute Leistungs-Abdeckung.

Mehr als 72 Millionen Menschen sind laut amtlicher Statistik aktuell bei 110 Krankenkassen gesetzlich krankenversichert. Dabei sind 95 Prozent der jeweils angebotenen Leistungen gleich, der allgemeine Beitragssatz beträgt bei allen Kassen 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Unterschiede bestehen bei Service, Zusatzleistungen und Erstattungen sowie beim verlangten Zusatzbeitrag, den jede Kasse selbst festlegen kann. „Die Spanne beim Zusatzbeitrag reicht aktuell von 0 bis 1,7 Prozent“, sagt Annika Krempel, Versicherungsexpertin bei Finanztip. „Wer eine Krankenkasse mit einem niedrigen Zusatzbeitrag wählt, kann schnell einen dreistelligen Betrag im Jahr sparen.“

Gute Zusatzleistungen gibt es schon für 15,19 Prozent

Verbraucher sollten allerdings nicht allein aufs Geld achten: „Wer wechseln möchte, sollte sich genau überlegen, welche Leistungen wichtig sind, und die Angebote der Kassen entsprechend prüfen“, rät Krempel. Um Verbrauchern die Wahl der Krankenkasse zu erleichtern, hat Finanztip jetzt Preise und Leistungen von 12 bundesweit geöffneten Anbietern miteinander verglichen, unter anderem Service, Familienleistungen und Vorsorge. „Mit einem Beitragssatz von 15,19 Prozent ist die HKK besonders günstig und bietet ein gutes Leistungspaket“, erklärt Krempel. Das umfassendste Leistungsangebot gibt es aktuell bei der HEK. Allerdings liegt bei diesem Anbieter der Beitragssatz mit 15,6 Prozent etwas höher.

Regionale Kassen können eine Alternative sein

Eine Alternative zu den bundesweiten Anbietern können regionale Kassen sein. „Unter den zahlreichen BKKs, IKKs und AOKs kann es einzelne Krankenkassen geben, die ebenfalls gute Leistungen bieten“, sagt Krempel. „Wer wechseln möchte, sollte deshalb auch die Konditionen der Anbieter vor Ort prüfen.“ Wichtig ist: Sollte eine Kasse den Zusatzbeitrag erhöhen, haben Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht. Ansonsten können Versicherte ihre Krankenkasse nach mindestens 18 Monaten Mitgliedschaft wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Ein Musterschreiben für die Kündigung bietet Finanztip kostenlos im Internet zum Download an.

Quelle: Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH

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