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Immobilienkredit: Schlupfloch zum Widerruf wird geschlossen

Noch bis zum 21. Juni 2016 können Kreditnehmer von der Niedrigzinspolitik der EZB profitieren

Durch ein Schlupfloch können viele bestehende Immobilienkredite jetzt noch widerrufen und durch günstigere Verträge ersetzt werden. Deren Finanzierungsbedingungen sind aktuell durch das historisch niedrige Leitzinsniveau der Europäischen Zentralbank günstig wie nie. Diese Möglichkeit erlischt jedoch in weniger als einem Monat.

Banken- und Sparkassenverbände hatten es sich gewünscht, der Bundestag hat es beschlossen: Am 22. Juni 2016 erlischt das Widerrufsrecht für Immobilienverträge. Damit schließt sich ein Schlupfloch, durch welches Kreditnehmer bei ihren Zinsen und bereits gezahlten Vorfälligkeitsentschädigungen viel Geld sparen konnten. Gerade jetzt, in Zeiten besonders günstiger Kredite, hervorgerufen durch die Niedrigzinspolitik der EZB, sollten Verbraucher noch schnell ihre Altverträge prüfen lassen. Das Produkt-, Energie- und Finanzdienstleistungsportal Preisvergleich.de beantwortet dazu die wichtigsten Fragen:

Warum sollte ein Immobilienkreditvertrag fehlerhaft sein?

Der Fehler im Vertrag findet sich in der Widerrufsbelehrung, zu welcher Banken seit 2002 verpflichtet sind. In dieser müssen Kreditnehmer über ihr Widerrufsrecht und vor allem den Beginn der Widerrufsfrist informiert werden. Da Banken dies jedoch häufig nur sehr kompliziert und unvollständig in die Tat umsetzten, ergeben sich für Kreditnehmer auch nach vielen Jahren noch Möglichkeiten zum Widerruf. Davon sind besonders Verträge aus dem Zeitraum 2002 bis 2010 betroffen.

Quelle: Preisvergleich.de
Quelle: Preisvergleich.de

Wie können Kreditnehmer von der Niedrigzinspolitik der EZB profitieren?

Bis spätestens zum 21. Juni 2016 sollten Verbraucher den Widerruf bei ihrer Bank oder Sparkasse einreichen. Ab dem Tag darauf erlischt, laut Beschluss des Bundestages vom 18. Februar 2016, das „ewige Widerrufsrecht“ für Verträge aus den Jahren 2002 bis 2010. Die Finanzexperten von Preisvergleich.de empfehlen jedoch, so schnell wie möglich zu handeln und den eventuell fehlerhaften Kreditvertrag von der zuständigen Verbraucherzentrale vorab prüfen zu lassen.

Ist der geprüfte Vertrag tatsächlich fehlerhaft, so kann der Kreditnehmer diesen widerrufen und durch einen neuen, mit deutlich geringeren Zinsen ausgestatteten Kredit ersetzen. Dies ist aktuell mit Blick auf die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank besonders lohnenswert. Immerhin hält die EZB am historisch niedrigen Leitzins von null Prozent fest. Das Sparpotenzial ist also enorm.

Auch ehemalige Kreditnehmer, welche ihren Vertrag vorzeitig gekündigt haben und die dabei fällige Vorfälligkeitsentschädigung zahlen mussten, können profitieren. Jene Entschädigung, welche den Verlust der Bank der eigentlich noch zu zahlenden Zinsen ausgleichen soll, fällt bei einem wirksamen Widerruf nämlich weg. Und wurde sie bereits gezahlt, muss die Bank den Betrag erstatten.

Wie viel Geld kann gespart werden?

Warum die Prüfung des Immobilienkredits so sinnvoll ist, zeigt das von Preisvergleich.de gewählte Beispiel eines Immobilienkredits, wie er beispielsweise im Frühjahr 2010 zu durchaus üblichen Zinsen hätte abgeschlossen werden können. Dieser beinhaltet ein Darlehen über 150.000 Euro sowie eine Zinsbindung von zehn Jahren bei 4,9 Prozent.

Bei einer monatlichen Tilgungsrate von 1.000 Euro, also 120.000 Euro in zehn Jahren, würden nur 48,5 Prozent des Geldes in die „reale Tilgung“ des Darlehens fließen, während 51,5 Prozent der 120.000 Euro allein dazu nötig wären, um die jährlichen Zinsen zu bezahlen. Mehr als die Hälfte der Rate würde demnach in die Tasche der Bank wandern.

Der Widerruf des Vertrages eröffnet einen Ausweg aus diesem „Zinsenstrudel“. Würde der beschriebene Immobilienkredit nach fünf Jahren auf einen zeitgemäßen Kredit mit zwei Prozent Zinsen umgeschuldet werden, läge das offene Darlehen nach dem zehnten Jahr noch bei 74.852 Euro, während es den alten Konditionen nach noch 91.785 Euro wären. Somit könnten durch die geringere Zinslast 16.933 Euro gespart werden. Von der Ratenzahlungssumme über insgesamt 120.000 Euro würden 75.148 Euro auf die „reale Tilgung“ des Darlehens verwendet werden. Statt 48,5 Prozent flößen somit 62,6 Prozent der Ratensumme unmittelbar in die Tilgung des Kredits.

Quelle: Preisvergleich.de

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Mittelstand-Nachrichten an. Sie schreibt als Journalistin über Tourismus, Familienunternehmen, Gesundheitsthemen, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@mittelstand-nachrichten.de

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