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Früh üben lohnt sich

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Saarbrücken – Als vor zehn Jahren in Niedersachsen das „Begleitete Fahren ab 17“ an den Start ging, war die Skepsis groß. Heute ist klar: Dieses Führerscheinmodell ist ein Erfolg. Denn junge Fahrer, die schon seit ihrem 17. Geburtstag hinter dem Steuer sitzen, verursachen weniger Unfälle als andere Fahranfänger. Ein weiteres Plus: Die Führerscheinneulinge können nicht nur im Straßenverkehr von ihrer Fahrpraxis profitieren, sondern auch bei der Kfz-Versicherung. Wo sich Sparpotenzial verbirgt, erklärt CosmosDirekt.

Nach bestandener Führerscheinprüfung ohne den Fahrlehrer ganz allein am Steuer zu sitzen, ist aufregend – jedoch, wie die Verkehrsunfall-Statistik zeigt, nicht ganz ungefährlich: Pkw-Fahrer im Alter zwischen 18 und 25 Jahren sind häufiger als andere Verkehrsteilnehmer in Unfälle verwickelt. (1) Mit dem Modell „Begleitetes Fahren ab 17“ (BF17) können Jugendliche mit (mindestens) einer Begleitperson an ihrer Seite schon früh anfangen, wichtige Fahrpraxis mit dem Auto zu sammeln. Voraussetzung: Die Begleitperson ist in der amtlichen BF17-Prüfungsbescheinigung eingetragen, mindestens 30 Jahre alt und selbst seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz eines Pkw-Führerscheins. Außerdem hat sie nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister (seit 1. Mai 2014).

Quellenangabe: "obs/CosmosDirekt/Chad Baker/iStock/Thinkstock"
Quellenangabe: „obs/CosmosDirekt/Chad Baker/iStock/Thinkstock“

Das Führerscheinmodell ist durchaus sinnvoll, denn Fahrer, die bereits vor ihrer Volljährigkeit begleitet Auto fuhren, verursachten 30 Prozent weniger Unfälle und verstießen 20 Prozent weniger gegen die Verkehrsregeln als andere Fahranfänger. (2) Das hat Auswirkungen auf ihre Kfz-Versicherung. Roman Wagner, Kfz-Versicherungsexperte bei CosmosDirekt, erklärt an einigen Beispielen, wie sich junge Autofahrer günstig und gut versichern:

  • Teilnahme am „Begleiteten Fahren“ ist sinnvoll und rentiert sich: Viele Kfz-Versicherer schließen 17-jährige Fahrer, die am „Begleiteten Fahren“ teilnehmen, während dieser Zeit kostenlos in den bestehenden Kfz-Versicherungsvertrag der Eltern mit ein. Es empfiehlt sich, dies bereits im Vorfeld des „Begleiteten Fahrens“ mit dem jeweiligen Kfz-Versicherer abzuklären.
  • Unterwegs mit dem Familienauto: Am meisten sparen junge Fahranfänger üblicherweise, wenn sie das Auto der Eltern weiter mitnutzen. Hierbei wird der Kfz-Versicherer einfach informiert, den 18-Jährigen jetzt als weiteren Fahrer in den bestehenden Versicherungsvertrag der Eltern aufzunehmen. „Eine vorherige Teilnahme am ‚Begleiteten Fahren‘ zahlt sich auch hier aus. Viele Kfz-Versicherer honorieren diese bessere Fahrpraxis mit einem günstigeren Versicherungsbeitrag“, sagt Roman Wagner.
  • Das erste eigene Auto wird zum zusätzlichen Zweitwagen der Familie: In der Familie des 18-jährigen Fahrers ist bereits ein Auto versichert, mit dem eine schadenfreie Zeit erfahren wurde (mindestens Schadenfreiheitsklasse ½). Es wird ein zusätzliches Auto als Zweitwagen versichert. Dieses Fahrzeug wird bereits zu Beginn des Kfz-Versicherungsvertrags mindestens in die (Sonder-)Schadenfreiheitsklasse ½ eingestuft. Der 18-Jährige wird als Fahrer im Vertrag vermerkt. Auch hier können junge Autofahrer, die zuvor am „Begleiteten Fahren“ teilgenommen haben, wieder günstiger fahren. Tipp: Wer mehrjährige Fahrpraxis erworben hat und nun das Auto auf sich selbst versichern möchte, kann sich vom Kfz-Versicherer ausrechnen lassen (Zustimmung des bisherigen Inhabers der Schadenfreiheitsklasse vorausgesetzt), welche Schadenfreiheitsklasse aus dem Zweitwagenvertrag in seinen eigenen Vertrag übertragbar wäre.

Übrigens: Junge Fahrer, die zum ersten Mal ein Auto versichern, können gegebenenfalls zusätzlich sparen, wenn sie zuvor eine schadenfreie Zeit mit einem Leichtkraftrad bzw. -roller (50-125 Kubikzentimeter) „erfahren“ haben. Für ihre erste Kfz-Versicherung können die hierdurch erworbenen Schadenfreiheitsklassen üblicherweise übernommen werden. Fuhren sie zuvor bereits „BF17-begleitet“, zahlt sich auch hier die bessere Fahrpraxis in einer günstigeren Beitragsberechnung aus.

QUELLE: OTS

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