Aktuelle MeldungenFinanzen

Europäisches Zentralregister – gefährlicher Spam im Umlauf!

ARKM.marketing
     

Gummersbach – Ein vermeintlich offizielles europäisches Zentralregister bittet derzeit in einer e-Mail um die Umsetzung einer EU-Richtlinie 2010/45/EU und bittet um Überprüfung der hinterlegten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Vor diesen Spam-Mails warnt aktuell Internetexperte Sven Oliver Rüsche!

Europäisches Zentralregister ist alles, aber garantiert nicht offiziell!

Bei genauerem Hinschauen merkt man schnell, dass es sich nur um gefährlichen Spam handeln kann. Den Mittelstand-Nachrichten liegt eine dieser dubiosen e-Mails vor. Auffällig ist in dieser Muster e-Mail, dass eine Anschrift aufgeführt wurde, die nicht mehr aktuell ist. Das Unternehmen was angeschrieben wurde, hatte bereits zum 31.12.2014 sein Gewerbe von Drolshagen nach Gummersbach umgezogen. Selbst für offizielle Behörden wäre der Zeitraum ausreichend gewesen, um diese Anschrift nicht mehr in den Unterlagen zu führen. In der vermeintlichen Mail, dass von einem Europäisches Zentralregister angeblich verschickt wurde ist natürlich auch ein Link versteckt. Es kann nur ausdrücklich davor gewarnt werden, diesen anzuklicken. Hiermit bestätigt man die Gültigkeit der genutzten Mailadresse und es wird wahrscheinlich noch mehr Spam zu Folge haben.

Tippt man die Domain von Hand in die Browserzeile ein, dann landet man auf einer „Round Cube“ Webmailanwendung. Spätestens jetzt sollte jedem klar sein, dass über dieser Domain nur die Gültigkeit von Unternehmensmailadressen überprüft werden soll. Über die wahren Ziele von diesem EU-Zentralregister kann nur gemutmaßt werden. Diese Mail gehört aber auf jeden Fall zu der Kategorie „sofort löschen“ …

e-Mail Muster: Europäisches Zentralregister

Betr.: Veröffentlichung Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Am 13. Juli 2010 wurde die Richtlinie 2010/45/EU des Rates der Europäischen Union zu den Rechnungsstellungsvorschriften verabschiedet. Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union waren rechtlich verpflichtet, diese Richtlinie spätestens bis zum 1. Januar 2013 in nationales Recht umzusetzen.

Die entsprechenden Vorschriften gelten nunmehr auch für Ihr Unternehmen. Zur Vereinfachung von Rechnungsstellung und Abrechnungsprozessen wurde die Online-Datenbank USt-IdNr.org eingerichtet.

Nach Europäischem Recht und nun auch nach nationalen Vorschriften am Standort Ihres Unternehmens, ist jedes Unternehmen, das Waren oder Dienstleistungen an Abnehmer in anderen EU-Staaten liefert, verpflichtet, dem Abnehmer eine Rechnung zur Verfügung zustellen, in der sowohl die eigene USt-IdNr. als auch die USt-IdNr. des Abnehmers vermerkt ist.

Bitte überprüfen Sie die dargestellten bereits erfassten Angaben zu Ihrem Unternehmen und bestätigen Sie eu-database.net die Richtigkeit der Daten und die Auftragserteilung zur Erfassung und Veröffentlichung:

Vorsicht: Angebliche Mail von einem Europäisches Zentralregister ... am besten ignorieren!
Vorsicht: Angebliche Mail von einem Europäisches Zentralregister … am besten ignorieren!
ARKM.marketing
 

Zeige mehr

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich willige ein, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular gemäß Ihrer Datenschutzerklärung erfasst und verarbeitet werden. Bitte beachten: Die erteilte Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@sor.de (Datenschutzbeauftragter) widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"

Werbeblocker erkannt!

Werbeblocker erscheinen auf den ersten Blick praktisch, weil sie störende Anzeigen ausblenden. Doch viele Internetseiten finanzieren sich ausschließlich durch Werbung – das ist oft die einzige Möglichkeit, die Kosten für Redaktion, Technik und Personal zu decken. Wenn Nutzer einen Werbeblocker aktivieren, entziehen sie der Seite diese wichtige Einnahmequelle. Die Folge: Verlage und Webseitenbetreiber verlieren  Einnahmen, die oft sogar die Gehälter ganzer Teams oder Redaktionen gefährden. Ohne Werbeeinnahmen fehlen die Mittel, um hochwertige Inhalte kostenlos anzubieten. Das betrifft nicht nur große Medienhäuser, sondern auch kleine Blogs, Nischenportale und lokale Nachrichtenseiten, für die der Ausfall durch Werbeblocker existenzbedrohend sein kann. Wer regelmäßig eine werbefinanzierte Seite nutzt, sollte sich bewusst machen, dass der Betrieb und die Pflege dieser Angebote Geld kosten – genau wie bei einer Zeitung oder Zeitschrift, für die man selbstverständlich bezahlt. Werbeblocker sind daher unfair, weil sie die Gegenfinanzierung der Verlagskosten und Personalgehälter untergraben, während die Inhalte weiterhin kostenlos genutzt werden. Wer den Fortbestand unabhängiger, kostenloser Online-Inhalte sichern möchte, sollte deshalb auf den Einsatz von Werbeblockern verzichten oder zumindest Ausnahmen für seine Lieblingsseiten machen. Wenn Sie unsere Seite weiterhin lesen möchten, dann seien Sie fair! Danke.