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Bargeldlose Gehaltszulagen gewinnen

Aktuell findet eine angeregte Debatte rund um das Thema „Kalte Progression“ in Deutschland statt. Von Kalter Progression ist die Rede, wenn der Mitarbeiter von Gehaltserhöhungen netto kaum profitiert. Grund dafür kann eine hohe Inflationsrate beziehungsweise steigende Steuerlast durch die Anwendung eines höheren Steuersatzes sein.

Quelle: Sodexo
Quelle: Sodexo

In Deutschland wurden im letzten Jahr mit 570,2 Milliarden Euro so viele Steuern gezahlt wie noch nie. Der Staat rechnet bis 2018 mit Rekord-Steuereinnahmen, aus Sicht der schwarz-roten Koalition gibt es derzeit allerdings keine Spielräume für rasche Steuerentlastungen der Arbeitnehmer. Frühestens 2016 soll ein Abbau der kalten Progression, falls überhaupt, in Betracht gezogen werden. Die Chemiegewerkschaft IG BCE sprach von Respektlosigkeit der Koalition gegenüber Arbeitnehmern.

Bis zum Jahr 2018 werden Steuermehreinnahmen in Höhe von etwa 40 Milliarden Euro erwartet; dabei wird auch das Fortschreiten der Kalten Progression eine Rolle spielen, schließlich bescherte diese Entwicklung allein zwischen 2006 und 2012 über 60 Milliarden Euro für die Staatskasse. (Quelle: Institut für Arbeit und Wirtschaft (IAW) Uni Bremen)

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Unternehmen können dem Dilemma durch eine intelligente Gestaltung des Einkommens zumindest teilweise entgegenwirken, beispielsweise mit betrieblichen Sozialleistungen. Diese Leistungen sind in einem bestimmten Rahmen steuer- und sozialabgabenfrei und lohnen sich daher für Mitarbeiter und Arbeitgeber gleichermaßen.

Viele Unternehmen nutzen die Gunst der Stunde, ihre Mitarbeiter durch eine alternative Form der Lohnerhöhnung zu motivieren und Leistung ungeschmälert anzuerkennen. Ein besonders bei Mittelständlern beliebter Weg ist die bargeldlose Gehaltszulage, z.B. in Form von Gutscheinen. Diese Form von Lohnerhöhung lohnt sich für Arbeitgeber und Mitarbeiter gleichermaßen (siehe Infografik, Quelle: www.sodexo-motivation.de)

Gemäß aktueller Rechtsprechung sind Gutschein- bzw. Kartenlösungen innerhalb der 44 Euro-Freigrenze als Sachbezug zum Grundgehalt lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Einkaufsgutscheine, Tankgutscheine oder die Übernahme von Jobtickets für den Öffentlichen Nahverkehr sind für viele Mitarbeiter ein attraktiver Pluspunkt. Essensgutscheine (in Höhe von je 6,10 Euro pro Mahlzeit) können im Rahmen der arbeitstäglichen Verpflegung sogar in noch höherem Gesamtwert ausgegeben werden und sind nicht in den bisher genannten 44 Euro-Gutscheinen inkludiert.

Dass diese betrieblichen Leistungen Vorteile gegenüber Pensionskassen oder Direktversicherungen bieten, ist offensichtlich: der Mitarbeiter profitiert unmittelbar von der Zusatzleistung des Arbeitgebers, was sich auf Motivation, Zufriedenheit und Bindung an das Unternehmen positiv auswirken kann. Durch minimierte Sozialabgaben ist auch der Arbeitgeber auf der Gewinnerseite. Aktuell dürfte daher das Thema bargeldlose Gehaltserhöhung ein wichtiger Punkt in vielen Personalgesprächen darstellen.

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Mittelstand-Nachrichten an. Sie schreibt als Journalistin über Tourismus, Familienunternehmen, Gesundheitsthemen, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@mittelstand-nachrichten.de

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