DatenschutzUnternehmerwissen

DSGVO: Datenschutzbeauftragter sollte jetzt bestellt werden!

DSGVO Datenschutzbeauftragter – (Lesezeit zirka 5 Minuten)

Gummersbach / Köln – In weniger als 8 Wochen sollte gem. DSGVO ein Datenschutzbeaufter (DSB) für Ihr Unternehmen bestellt werden. DSGVO steht für die neue Datenschutz-Grundverordung. Diese wird am 25.5.2018 wirksam. Viele Unternehmen haben die Wichtigkeit dieses Gesetzes immer noch nicht auf dem Schirm und laufen nun Gefahr, in die „Datenschutzbeauftragten Falle“ zu laufen.

DSGVO Datenschutzbeauftragter nicht nur bei größeren Unternehmen!

Die DSGVO wurde bereits im Mai 2016 verfasst – nach knapp zwei Jahren wird diese neue EU Verordnung nun wirksam. In unseren Recherchen mussten wir leider feststellen, dass scheinbar sehr viele Mythen und sehr viel Halbwissen herrscht. Dabei kann dieses neue Datenschutzgesetz sehr viel Geld kosten, wenn man dieses falsch versteht, oder zu spät begreift, welche Unternehmer-Hausaufgaben noch gemacht werden müssen.

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Windige Juristen und zahlreiche Verbrauchervereine reiben sich derzeit schon in vollkommener Vorfreude die Hände. Die Mittelstand Nachrichten durften vor 4 Wochen bei einem „Initialtreffen“ eines neuen Abmahnvereins aus Köln dabei sein. Irrtümlicherweise wurde der Chefredakteur als potentieller DSGVO Datenschutzbeauftragter eingeladen. Auf dem Treffen saßen 28 Datenschutzbeauftragte, 14 Rechtsanwälte und 27 Vereinsmitglieder am Tisch. Ein perfider Plan wurde vorgestellt:

  • Der Verein recherchiert Kapitalgesellschaften.
  • Mit den Angaben aus der Creditreform Datenbank wird dann die Mitarbeiteranzahl herausgesucht.
  • Alle Unternehmen, die mehr als 10 Mitarbeiter haben, erhalten von einem Callcenter ein Angebot.
  • Natürlich nur die Unternehmen, die auf ihrer Internetseite keinen Datenschutzbeauftragten stehen haben.
  • Lehnt das Unternehmen das Angebot für einen externen Datenschutzbeauftragten ab, dann kommen die Anwälte ins Spiel.
  • Diese erhalten dann vom Abmahnverein einen Abmahnauftrag. Streitwert: 20 Millionen Euro!
  • Der Abmahnverein macht mit dem Anwalt „Fifty:Fifty“.
  • Bestellt die Firma zuvor einen DSB, dann bekommt der Abmahnverein 20% von den teilnehmenden DSB.

Nicht in die Datenschutzbeauftragten Falle reintappen!

Der Gesetzgeber hat leider sehr viele Interpretations-Möglichkeiten bei der DSGVO geschaffen. Viele Unternehmer glauben immer noch, dass sie keinen Datenschutzbeauftragten brauchen. Viele sehen nur die „9 Mitarbeiter Grenze“ und glauben, dass die DSGVO für sie keine Verpflichtungen mit sich bringt. Gerade Ärzte, Apotheker und Heilpraktiker laufen definitiv in die Datenschutzbeauftragten Falle. Aber auch Online-Shop Betreiber, die sehr viele sensible persönliche Daten (Paypal-Konten, Geburtsdaten, Kreditkartennummern …) ständig verarbeiten, brauchen einen Datenschutzbeauftragten – zumindest im Impressum.

Am 25.5.2018 ist Schluss mit lustig. Vorher sollten Sie auf jeden Fall ihre Hausaufgaben gemacht haben. Eigentlich ist das Missverständnis der DSGVO nicht die wirkliche „Datenschutzbeauftragten Falle“, sondern die Tatsache, dass die möglichen Datenschutzbeauftragten – gerade auf dem flachen Land – schon fast alle „dicht“ sind. Sie haben schlicht und einfach keine freien Kapazitäten mehr, um noch Mandanten anzunehmen. Schon gar nicht vor dem 25. Mai mehr! Bei Gesprächen mit Datenschutzbeauftragten hören wir immer die selbe Aussage: „Der März war der Monat, wo viele erst wach wurden. Jeder der jetzt noch lange über die Datenschutzbeauftragter Bestellung nachdenkt, wird keinen mehr finden.“, so ein DSGVO Datenschutzbeauftragter aus dem Sauerland im MiNa-Interview.

Einen DSGVO Datenschutzbeauftragter zu finden wird derzeit schwierig. Viele sind überlastet. Der "Datenschutz Guru" hat als Schutz vor weiteren Anfragen schon seine Stundensätze astronomisch angehoben (Screenshot: datenschutz-guru.de)
Einen DSGVO Datenschutzbeauftragter zu finden wird derzeit schwierig. Viele sind überlastet. Der “Datenschutz Guru” hat als Schutz vor weiteren Anfragen schon seine Stundensätze astronomisch angehoben (Screenshot: datenschutz-guru.de/honorare)

DSGVO Datenschutzbeauftagter erst nach dem 25.5.2018 möglich? Das wird teuer!

Die meisten „ist mir doch egal Unternehmer“, die die Konsequenzen bisher noch nicht überblicken und per DSGVO definitiv einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssten, haben auch nicht verstanden, dass schon die spätere Bestellung automatisch eine Ordnungswidrigkeit ist und finanzielle Strafen nach sich ziehen. Jeder Unternehmen muss seinen Datenschutzbeauftragten bis zum 25.5.18 beim jeweils zuständigen Landesdatenschutzbeauftraften >> melden. Wer es auch nur einen Tag später macht, hat schon gegen das Gesetz quasi verstoßen. In wie weit der Landesdatenschutzbeauftragter nun in der Einführungsphase direkt „gelbe Briefe“ schreibt, ist noch nicht ausgemacht. Aber auch nicht undenkbar.

Im Internet finden Sie zahlreiche Informationen zur EU Datenschutz-Grundverordung. Auch finden Sie über die Googlesuche noch verfügbare Datenschutzbeauftragte gem. DSGVO in der lokalen Suche. Nur sollten sich Unternehmer im Klaren sein: Die Uhr tickt jetzt schon sehr laut. Nach den Osterferien wird nochmals ein riesen Ansturm auf die verfügbaren DSB starten. Wer in den nächsten 14 Tagen keinen Datenschutzbeauftragten bestellt hat, wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch keinen mehr finden. Diese Fachkräfte sind laut unseren Recherchen zahlenmäßig schon gar nicht ausreichend. Und die Zeitachse bis zum 25.5.18 verringert sich von Tag zu Tag…

Veröffentlicht von:

Despina Tagkalidou
Despina Tagkalidou
Despina Tagkalidou ist Mitglied in der MiNa-Redaktion und schreibt über Wirtschaftsverbände, Macher im Mittelstand, Produkte + Dienstleistungen, Digitale Wirtschaft und Familienunternehmer.
Mail: redaktion@mittelstand-nachrichten.de

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