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Die unterschätzte Gefahr Wild

Der ADAC rät zu erhöhter Vorsicht: Weil die Tage jetzt kürzer werden, müssen Autofahrer in den Morgen- und Abendstunden wieder mit mehr Wildwechsel rechnen. Dutzende Tote, über 2.500 Verletzte und mehr als eine halbe Milliarde Euro Sachschaden jährlich: Alle 2,5 Minuten kollidiert in Deutschland laut des Deutschen Jagdverbandes (DJV) ein Reh, ein Wild oder ein Hirsch mit einem Fahrzeug. Die Dunkelziffer ist hoch.

Die größte Gefahr droht an unübersichtlichen Wald- und Feldrändern in der Dämmerung. Gegenwärtig bieten weder Wildwarnreflektoren noch andere technische Maßnahmen einen zuverlässigen Schutz vor Wildunfällen. Deshalb sollten alle Verkehrsteilnehmer vorausschauend fahren und die Geschwindigkeit anpassen. Bei Tempo 80 kann ein Fahrzeug noch rechtzeitig zum Stehen gebracht werden, wenn in 60 Meter Entfernung ein Wild auf die Straße springt. Bei Tempo 100 gelingt das nicht mehr.

Deshalb gilt: Fuß vom Gas, ausreichend Abstand zum Vordermann und den Fahrbahnrand beobachten. Nicht überall markieren Schilder Gefahrenbereiche.

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Befindet sich ein Tier bereits auf der Fahrbahn oder am Fahrbahnrand, sollten Autofahrer bremsen, das Fernlicht ausschalten und durch Hupen versuchen, das Wild zu vertreiben. Mit den Scheinwerfern aufzublenden, bewirkt eher das Gegenteil: Das grelle Licht irritiert die Tiere, sie verlieren die Orientierung. Quert ein Reh oder Wildschwein die Fahrbahn, immer daran denken: Ein Tier kommt selten allein. Meist sind „Nachzügler” nicht weit.

Wenn ein Zusammenstoß trotz vorsichtiger Fahrweise nicht zu vermeiden ist, auf keinen Fall unkontrolliert ausweichen. Die Gefahren für sich selbst (z.B. durch Baumaufprall) und den Gegenverkehr oder nachfolgenden Verkehr sind bei Ausweichmanövern in der Regel gefährlicher als der Zusammenstoß mit dem Wild. Sicherer ist es, so stark wie möglich zu bremsen und im Moment des Aufpralls das Lenkrad gut festzuhalten.

Ist es zu einem Unfall gekommen: Fahrzeug am Straßenrand abstellen, Warnblinkanlage einschalten, zum eigenen Schutz Warnweste anlegen und Warndreieck aufstellen. Sind Personen verletzt, sollte Erste Hilfe geleistet und die Rettung gerufen werden (Notruf 112). Auch die Polizei (Notruf 110) oder der Jagdpächter müssen zügig informiert werden. Diese stellen die Wildunfallbescheinigung aus, die der Autofahrer zur Schadenregulierung mit der Versicherung benötigt.

Quelle: ADAC

Veröffentlicht von:

Annalena Rüsche
Annalena Rüsche
Annalena Rüsche befindet sich aktuell in der Vorbereitung zum Studium. Sie absolviert in unserer Redaktion ihr Jahrespraktikum. Im Anschluss will Sie "Medienmanagement" studieren. In unserer Redaktion ist sie aktuell für den Newsdesk zuständig und hält Ausblick nach aktuellen und für unsere Leser wertvollen Informationen. Sie ist unter redaktion@mittelstand-nachrichten.de direkt erreichbar.

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