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Auf Mobbing am Arbeitsplatz richtig reagieren

Nach der Rückkehr aus der Elternzeit kann es am Arbeitsplatz zu einer Überraschung kommen, weil die junge Mutter (oder der Vater) plötzlich zum Mobbing-Opfer wird. Manchmal ärgern sich Mitarbeiter über vermeintliche Extrawürste, in anderen Fällen wollen Vorgesetzte keine Rücksicht auf die Bedürfnisse junger Eltern nehmen, in dem sie Rückkehrern etwa neue Arbeitszeiten zuweisen, die sich nicht mit der Kinderbetreuung vereinbaren lassen. Diese Maßnahme ist in den meisten Fällen sogar vertragsgemäß. Denn wird eine Wochenarbeitszeit mit einer bestimmten Stundenzahl vereinbart, heißt das nicht, dass damit auch festgelegt ist, zu welchen Zeiten gearbeitet wird.

Fotonachweis: Ian Allenden/123RF/randstad/txn

„Doch bevor es soweit kommt, können Rückkehrer schon im Vorwege für Frieden sorgen, in dem sie mit den Vorgesetzten und Kollegen den Plan für die Elternzeit genau absprechen. Dazu gehört, wer welche Arbeit übernimmt, wie die Kompetenzen verteilt werden und vielleicht auch schon welche Rahmenbedingungen für die junge Mutter nach ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz geschaffen werden müssten – ohne dabei auch die Bedürfnisse der Kollegen aus den Augen zu verlieren“, rät Petra Timm vom Personaldienstleister Randstad und weiter: „Kommunikation ist sehr wichtig, damit erst gar keine Probleme aufkommen, die zu Mobbing führen könnten. Auch während der Elternzeit Kontakt zu halten ist sehr sinnvoll“. Und wenn der berufliche Alltag wieder beginnt, heißt es, kompromissbereit sein, um die Geduld der Kollegen und des Arbeitgebers nicht überzustrapazieren. Wer beispielsweise überraschend fehlt, weil das Kind krank ist, sollte das nicht als Selbstverständlichkeit nehmen. Am besten mit den Kollegen einen „Notfallplan“ vorbereiten: So weiß jeder, was zu tun ist und es entsteht auf beiden Seiten weniger Unmut.

Kommt es dennoch zum Mobbing, ist es gut, wenn Betroffene schnell das Gespräch mit den Vorgesetzten suchen. Mobbt der Chef, sind Betriebsrat oder ein Arbeitsrechtler der richtige Ansprechpartner.

Wichtig zu wissen: Wenn dargelegt werden kann, dass der Arbeitgeber mit seinem Verhalten einen rechtswidrigen, übergeordneten Zweck verfolgt, wie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, kann das laut Bundesarbeitsgericht als Mobbing ausgelegt werden. Ein Arbeitnehmer muss dies allerdings nachweisen – eventuell mit anderen Fällen, in denen Mütter oder Väter nach der Elternzeit von ihrem Platz verdrängt wurden oder durch ein Mobbing-Tagebuch, in dem alle Übergriffe mit Datum und Uhrzeit in einem Protokoll aufgelistet sind.

Quelle: Randstad

Veröffentlicht von:

Annalena Rüsche
Annalena Rüsche
Annalena Rüsche befindet sich aktuell in der Vorbereitung zum Studium. Sie absolviert in unserer Redaktion ihr Jahrespraktikum. Im Anschluss will Sie "Medienmanagement" studieren. In unserer Redaktion ist sie aktuell für den Newsdesk zuständig und hält Ausblick nach aktuellen und für unsere Leser wertvollen Informationen. Sie ist unter redaktion@mittelstand-nachrichten.de direkt erreichbar.

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