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Auch Spontan-Urlaube wollen geplant sein

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Wer günstig in den Urlaub möchte, der wartet häufig bis zur letzten Minute: Last-Minute-Angebote der Reiseveranstalter sind oft echte Schnäppchen und deutlich billiger als Pauschalreisen aus dem Katalog. Allerdings sollten Kurz-Entschlossene selbst in „letzter Minute“ ein paar Vorbereitungen nicht vergessen. Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV (Europäische Reiseversicherung) gibt Tipps für Spontan-Urlauber.

Quelle: ERGO Versicherungsgruppe
Quelle: ERGO Versicherungsgruppe

Tipps für die Planung

Auch bei Spontan-Urlauben sollten sich Reisende im Vorfeld über Bestimmungen und Vorschriften im Urlaubsland informieren. So können sie unangenehme Überraschungen beispielsweise schon an der Passkontrolle vermeiden: „Manche Länder verlangen bei der Einreise einen Reisepass, andere sind mit dem Personalausweis zufrieden“, weiß Birgit Dreyer. Als Tipp für die Recherche nennt die ERV Reiseexpertin zum Beispiel die Homepage des Auswärtigen Amts (www.auswaertiges-amt.de), die diese Bestimmungen für die meisten Reiseziele detailliert auflistet. Wenn es spontan in exotischere Gefilde gehen soll, ist der passende Impfschutz unerlässlich. Die meisten Impfungen lassen sich tatsächlich auch relativ kurzfristig durchführen. Problematisch kann es jedoch bei einer Last-Minute-Reise in bestimmte Regionen Afrikas und Südamerikas werden: Manche Länder fordern den Nachweis einer Gelbfieberimpfung, die mindestens zehn Tage vor der Einreise erfolgt sein muss. Genaueres weiß der Hausarzt, der auch über den Stand des persönlichen Impfschutzes informiert.

Auf den richtigen Versicherungsschutz achten

Egal wie kurzfristig eine Reise ist, es kann immer Unvorhergesehenes wie eine Krankheit oder ein Unfall dazwischen kommen. Die ERV Reiseexpertin rät daher zu einer Reiserücktrittsversicherung, zumal kurz vor der Abreise die Stornokosten besonders hoch sind. Die Police schützt vor den finanziellen Folgen. Deshalb empfiehlt Birgit Dreyer zusätzlich auch eine Reiseabbruchversicherung: „Die Reiseabbruchversicherung springt ein, wenn der Urlaub bereits begonnen hat und abgebrochen werden muss. Dann kommt der Versicherer für die Rückreisekosten auf und erstattet nicht genutzte Leistungen wie etwa das bereits bezahlte Hotelzimmer.“ In vielen Policen ist die Reiseabbruchversicherung bereits mit in die Reiserücktrittsversicherung integriert. Als „Muss“ bezeichnet die ERV Expertin eine private Auslandskrankenversicherung. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur die deutschen Regelsätze. Da Behandlungen im Ausland oder ein medizinisch notwendiger Krankenrücktransport aber schnell teuer werden können, ist ein passender Versicherungsschutz hier besonders wichtig. Vor allem, da die gesetzlichen Krankenkassen einen Krankenrücktransport grundsätzlich nicht übernehmen. Wer mehrmals im Jahr verreist, für den empfiehlt sich eine Jahres-Reiseversicherung, die im Verhältnis günstiger ist.

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