Zeitung: Baden-Württemberg muss für FlowTex-Schaden nicht haften
Stuttgart/Karlsruhe (ddp.djn). Der Milliardenschaden, der durch den FlowTex-Skandal entstanden ist, muss einem Zeitungsbericht zufolge wohl definitiv nicht vom Steuerzahler beglichen werden. Die Opfer des gigantischen Betrugs sind nach Informationen der «Stuttgarter Nachrichten» (Donnerstagausgabe) in letzter Instanz mit ihrem Versuch gescheitert, per Amtshaftungsklage vom Land Baden-Württemberg 1,1 Milliarden Euro zu erhalten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) habe nun eine Beschwerde von 116 betroffenen Banken und Leasinggesellschaften gegen die bisherigen Urteile in der Sache zurückgewiesen, schreibt das Blatt unter Berufung auf den entsprechenden BGH-Beschluss. Nun bleibe den Gläubigern nur noch der Weg zum Verfassungsgericht, was als wenig aussichtsreich gelte.
Die Gläubiger behaupteten, ein Finanzbeamter habe die Scheingeschäfte des früheren FlowTex-Bosses Manfred Schmider mit Bohrsystemen bereits 1996 durchschaut, sei aber untätig geblieben. Somit sei das Land mit schuld am Schaden von 2,2 Milliarden Euro, der nach Schmiders Verhaftung 2000 offenbar wurde. Land- und Oberlandesgericht in Karlsruhe folgten dem nicht: Dem Beamten sei kein Vorsatz nachzuweisen. Zwar hatte der Prüfer von Schmider einen finanziellen Vorteil angenommen, wofür er auch verurteilt wurde. Vom Vorwurf der Beihilfe zum Betrug wurde er aber freigesprochen.
Der BGH lehnte nun eine Revision des Falles ab, wie die Zeitung weiter schreibt, weil weder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung habe noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des BGH erfordere.
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