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Wieder Probleme bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen

Neustadt a. d. W. (ots) – Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:

Die Lohnsteuerkarten mit Angaben zur Lohnsteuerklasse, Kirchenzugehörigkeit, Zahl der Kinderfreibeträge etc. wurden letztmals für das Jahr 2010 ausgestellt. Die Papp-Bescheinigung dieser „Steuerabzugsmerkmale“ sollte eigentlich schon ab 2011 durch ein elektronisches Abrufverfahren abgelöst werden. Dazu wurden für alle Arbeitnehmer sämtliche für den Lohnsteuerabzug maßgebenden Merkmale in einer zentralen Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert. Die Arbeitgeber müssen künftig auf diese Datei zugreifen und die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ihrer Mitarbeiter selbst abrufen.

2011 war die Datenbank aber noch nicht fertig. Also musste die Lohnsteuerkarte 2010 auch für das Jahr 2011 herhalten. Das Bundesfinanzministerium hat dann im August 2011 vollmundig erklärt, dass es bei der Einführung des neuen Verfahrens zum Jahreswechsel 2011/2012 bleibe. Mit einem Kostenaufwand von ca. 40 Mio. Euro haben die Finanzämter daraufhin jedem Arbeitnehmer eine Information über die bereits gespeicherten Steuerabzugsmerkmale zugeschickt – mit der Bitte, die Daten zu prüfen. Die waren aber in extrem vielen Fällen falsch, vermutlich weil auf überalterte Daten der Gemeinden zugegriffen wurde. Mitte November 2011 hat das Finanzministerium dann faktisch kapituliert. Die Einführung des ELStAM-Verfahrens verzögert sich auf unbestimmte Zeit; der Datenabruf steht den Arbeitgebern zum 01.01.2012 noch nicht zur Verfügung.

„Nun muss der Arbeitnehmer selbst handeln und seinem Arbeitgeber die zutreffenden Abzugsmerkmale nachweisen.“ so Jörg Strötzel, Vorstandsvorsitzender der VLH.

Strötzel zeigt dazu drei Möglichkeiten auf:

– Wenn die Daten laut Lohnsteuerkarte 2010 noch aktuell sind, kann die 2010er Lohnsteuerkarte auch für das Jahr 2012 weiter verwendet werden.

– Sofern die Steuerabzugsmerkmale laut Lohnsteuerkarte 2010 für 2012 nicht mehr stimmen, die im Informationsschreiben vom Herbst 2011 angedruckten Angaben aber zutreffend sind, sollte das Informationsschreiben dem Arbeitgeber ausgehändigt werden.

– Falls sowohl die Lohnsteuerkarte 2010, als auch das Informationsschreiben unzutreffende (= überholte) Daten enthalten, muss sich der Arbeitnehmer an sein Finanzamt wenden. Das Finanzamt trägt dann die Änderungen in die Datenbank ein und erstellt einen Ausdruck der aktualisierten Daten. Dieser Ausdruck muss dann an den Arbeitgeber weiter gegeben werden.

Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten!

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und betreut über 700.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtliche Beratungsstellen – viele davon sind nach DIN 77700 zertifiziert – erstellt er Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.vlh.de bzw. können unter der kostenfreien Rufnummer 0800/1817616 erfragt werden. Dieser Pressetext steht auch im Internet unter “ “ zum Download bereit.

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/69585/2155828/wieder-probleme-bei-den-elektronischen-lohnsteuerabzugsmerkmalen-was-nun-zu-tun-ist/api

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