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Weg von Schein-Sicherheit / Langfristiges Sparen muss belohnt werden

Frankfurt am Main (ots) – Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management setzt sich dafür ein, die Rahmenbedingungen der Altersvorsorge zu optimieren. „In Deutschland ist ohne Investmentfonds keine private oder betriebliche Altersvorsorge denkbar“, betonte BVI-Präsident Thomas Neiße im Rahmen der Jahres-Pressekonferenz. Um den gewohnten Lebensstandard auch im Rentenalter aufrecht zu erhalten, müssten die langfristigen Renditechancen der Fondsanlage genutzt werden. BVI-Geschäftsführer Thomas Richter mahnt ein Umdenken beim Verständnis von Anlagerisiken an: „Wir müssen weg von einer Schein-Sicherheit“, erläuterte Richter, „denn die Sicherheit einer kurzfristigen Garantie bedeutet langfristig die Sicherheit, ein angemessenes Versorgungsniveau zu verfehlen.“

Ein Element zur Stärkung der Altersvorsorge ist die Umstellung des statischen Höchstförderbetrages in Höhe von 2.100 Euro pro Jahr auf eine dynamische Maximalförderung in Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. „Das wäre ein klares Bekenntnis der Bundesregierung zur privaten Altersvorsorge und würde langfristig den Staatshaushalt von Transferleistungen entlasten“, so Richter. Außerdem sollte die staatlich geförderte Riester-Rente auch Selbstständigen zugänglich gemacht werden. Insbesondere Selbstständigen mit niedrigem Einkommen, für die der Abschluss einer Basisrente steuerlich nicht attraktiv ist, kann so der Aufbau einer ergänzenden Alterssicherung ermöglicht werden.

In der betrieblichen Altersversorgung setzt sich der BVI dafür ein, die AS-Investmentrente als fondsförmiges Pendant der Direktversicherung ohne Versicherungsmantel zuzulassen. Dies würde die Wahlfreiheit fördern und bislang unzureichend abgesicherten Arbeitnehmergruppen, beispielsweise Belegschaften kleiner und mittelständischer Betriebe, den Zugang zur betrieblichen Altersversorgung besser ermöglichen. Die AS-Investmentrente bietet ein optimiertes Ablaufmanagement durch eine Lebenszykluskomponente und erfüllt alle Anforderungen des Betriebsrentengesetzes.

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Mit Vorschlägen zur Zusammenlegung von bislang auf mehrere Länder verstreute Pensionsvermögen setzt sich der BVI dafür ein, dass Konzerne die Pensionsgelder ihrer Arbeitnehmer zentral in Deutschland verwalten können. Hierzu müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für ein zentrales Pension-Vehikel geschaffen werden. Unter Berücksichtigung aller Anforderungen an den Insolvenzschutz wäre dies nicht nur im Interesse der Anleger, sondern auch im Interesse des Finanzplatzes Deutschland, heißt es beim BVI.

Die Fondsbranche plädiert außerdem dafür, eindeutig auf Zwecke der Altersvorsorge ausgerichtete Sparvorgänge gegenüber sonstigem Sparen steuerlich zu privilegieren. „Langfristiges Sparen muss belohnt werden“, so Richter. Als sinnvoller und praktikabler Ansatz zur Abgrenzung des Altersvorsorgesparens kann die etablierte „12/60“-Regel herangezogen werden. Derzufolge wird der Vermögenszuwachs nach einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren und einer Entnahme nach dem 60. Lebensjahr zur Hälfte mit dem persönlichen Einkommensteuersatz veranlagt. „Wir begrüßen die Pläne der Unionsparteien, die private Altersvorsorge durch mehr Wettbewerb attraktiver zu machen“, so Richter. Ihre Ansprechpartner beim BVI: Frank Bock 069/15 40 90-239 Felix Fortelka -244 Panagiotis Siskos -250 Gabriele Wetzel -298 presse@bvi.de

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/82284/1763980/bvi_bundesverband_investment_und_asset_management_e_v/api

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