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Versicherung muss bei unvollständigen Angaben nachfragen!

Hamm. Ist der Antrag zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung erkennbar unvollständig und unklar, muss die Versicherung von sich aus beim Antragsteller nachfragen. Unterlässt sie dies, kann der Versicherer nach einer Entscheidung des Landgerichts Hamm (AZ: 20 U 195/07) den Vertrag später nicht mit der Begründung anfechten, der Antragsteller habe falsche Angaben gemacht. Denn der Versicherer hat in einem solchen Fall eine Nachfrageobliegenheit.

In dem verhandelten Fall hatte der Antragsteller einiges über seine Krankengeschichte im Antrag angegeben. Zudem erklärte der Vertreter im Prozess, dass die Angaben einer näheren Aufklärung bedurft hätten. Damit hatte die Versicherung ihr Recht auf Anfechtung des Vertrages verloren.

ddp.djn/ome/jwu/

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