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Versicherung für Freizeitkicker – Grobes Foulspiel gefährdet Schutz

Henstedt-Ulzburg. Angesteckt vom WM-Fieber kicken viele Fans auch privat in ihrer Freizeit. Dabei gilt, dass die Gesundheitsversorgung geregelt ist. Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten der eventuell erforderlichen Behandlung. Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche dagegen entstehen nicht. Denn bei regelgerechtem Verhalten gibt es keine Haftung, weil die Sorgfaltspflicht nicht verletzt wird, erklärte der Bund der Versicherten.

Anders kann es aussehen, wenn beim privaten Fußballmatch Fouls oder Rangeleien ins Spiel kommen. Dann herrscht Fahrlässigkeit oder sogar grobe Fahrlässigkeit. Dann spielt die Haftungsfrage plötzlich doch eine Rolle. In einem solchen Fall kann dem Spieler die Privathaftpflichtversicherung nützlich werden. Tritt er nämlich seinem Mitspieler in die Beine, hat der Anspruch beispielsweise auf Schmerzensgeld, das dann die private Haftpflicht übernimmt, wenn kein Vorsatz vorlag.

Wer für sich selbst etwas tun möchte, um sich nicht nur unbeschwert im Freizeitsport zu bewegen, dem empfiehlt der Bund der Versicherten den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, mindestens jedoch einer Unfallversicherung. Sportler sollten nachfragen, ob ihr Verein möglicherweise eine Unfallversicherung für seine Spieler abgeschlossen hat. Dann muss ein Unfall auch dort gemeldet werden.

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Dennoch ist eine private Unfallversicherung zusätzlich ratsam, weil deren Versicherungssumme individuell gestaltet werden kann.

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