RechtVerschiedenes

Urteil: Versicherte müssen nicht das einfachste Hörgerät nehmen

ARKM.marketing
     

Regensburg. Privatversicherte müssen beim Kauf eines vom Arzt verschriebenen Hörgerätes nicht auf das einfachste Gerät zurückgreifen. Das hat das Landgericht Regensburg (AZ: 2 S 311/08) entschieden. In dem Fall waren einem schwerhörigen Mann Hörgeräte für beide Ohren verordnet worden. Der Mann ließ sich zwei Hörgeräte für zusammen rund 6000 Euro anpassen.

Die Versicherung aber wollte die Kosten nicht übernehmen. Denn die Schwerhörigkeit sei auch mit Geräten zu lindern gewesen, die nur einen Bruchteil gekostet und deutlich weniger Zusatzfunktionen gehabt hätten, argumentierte sie. Das sahen die Richter jedoch anders. Natürlich seien die Geräte geeignet gewesen, die Schwerhörigkeit des Mannes zu lindern. Und die Geräte seien nicht deshalb unnötig gewesen, weil es eventuell andere Geräte gegeben hätte, die günstiger gewesen wären.

Ein Versicherter aber kann nach Auffassung der Richter unmöglich entscheiden und herausfinden, welche Hörgeräte vergleichbar sind und sich dann für das günstigste Modell entscheiden. Deshalb waren die Richter der Meinung, dass der Versicherer in diesem Fall die medizinisch notwendigen Hörgeräte zahlen muss.

ARKM.marketing
 

Zeige mehr
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"

Werbeblocker erkannt!

Werbeblocker erscheinen auf den ersten Blick praktisch, weil sie störende Anzeigen ausblenden. Doch viele Internetseiten finanzieren sich ausschließlich durch Werbung – das ist oft die einzige Möglichkeit, die Kosten für Redaktion, Technik und Personal zu decken. Wenn Nutzer einen Werbeblocker aktivieren, entziehen sie der Seite diese wichtige Einnahmequelle. Die Folge: Verlage und Webseitenbetreiber verlieren  Einnahmen, die oft sogar die Gehälter ganzer Teams oder Redaktionen gefährden. Ohne Werbeeinnahmen fehlen die Mittel, um hochwertige Inhalte kostenlos anzubieten. Das betrifft nicht nur große Medienhäuser, sondern auch kleine Blogs, Nischenportale und lokale Nachrichtenseiten, für die der Ausfall durch Werbeblocker existenzbedrohend sein kann. Wer regelmäßig eine werbefinanzierte Seite nutzt, sollte sich bewusst machen, dass der Betrieb und die Pflege dieser Angebote Geld kosten – genau wie bei einer Zeitung oder Zeitschrift, für die man selbstverständlich bezahlt. Werbeblocker sind daher unfair, weil sie die Gegenfinanzierung der Verlagskosten und Personalgehälter untergraben, während die Inhalte weiterhin kostenlos genutzt werden. Wer den Fortbestand unabhängiger, kostenloser Online-Inhalte sichern möchte, sollte deshalb auf den Einsatz von Werbeblockern verzichten oder zumindest Ausnahmen für seine Lieblingsseiten machen. Wenn Sie unsere Seite weiterhin lesen möchten, dann seien Sie fair! Danke.