FinanzenKarriereRechtVerschiedenes

Unfall bei Probearbeit ist nicht versichert

ARKM.marketing
     

Aachen. Wer nur unentgeltlich «zur Probe» arbeitet, ist nicht unfallversichert. Das entschied das Sozialgericht Aachen (Urteil vom 16. September 2009, AZ: S 8 U 26/09) und wies damit die Klage eines Schülers gegen die Unfallversicherung ab. Der Kläger hatte auf dem Weg zu seinem potenziellen Arbeitgeber einen Verkehrsunfall, bei dem er sich den linken Oberschenkel brach. Bei dem Unternehmen sollte der Kläger einen «Probearbeitstag» absolvieren, für den keine Bezahlung vereinbart worden war.

Nach dem Urteil der Richter ist eine Probearbeit jedoch nicht das Gleiche wie eine Beschäftigung. Denn ein Beschäftigungsverhältnis setze nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist, in den Betrieb eingegliedert sei und dem Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliege. Diese Bedingungen seien bei einem auf wenige Stunden begrenzten Probearbeitsverhältnis nicht erfüllt. Auf dem Weg zu einem Probearbeitstag bestehe daher ebenso wenig Unfallversicherungsschutz wie auf dem Weg zu einem Bewerbungsgespräch, so das Gericht.

ARKM.marketing
 

Zeige mehr
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"

Werbeblocker erkannt!

Werbeblocker erscheinen auf den ersten Blick praktisch, weil sie störende Anzeigen ausblenden. Doch viele Internetseiten finanzieren sich ausschließlich durch Werbung – das ist oft die einzige Möglichkeit, die Kosten für Redaktion, Technik und Personal zu decken. Wenn Nutzer einen Werbeblocker aktivieren, entziehen sie der Seite diese wichtige Einnahmequelle. Die Folge: Verlage und Webseitenbetreiber verlieren  Einnahmen, die oft sogar die Gehälter ganzer Teams oder Redaktionen gefährden. Ohne Werbeeinnahmen fehlen die Mittel, um hochwertige Inhalte kostenlos anzubieten. Das betrifft nicht nur große Medienhäuser, sondern auch kleine Blogs, Nischenportale und lokale Nachrichtenseiten, für die der Ausfall durch Werbeblocker existenzbedrohend sein kann. Wer regelmäßig eine werbefinanzierte Seite nutzt, sollte sich bewusst machen, dass der Betrieb und die Pflege dieser Angebote Geld kosten – genau wie bei einer Zeitung oder Zeitschrift, für die man selbstverständlich bezahlt. Werbeblocker sind daher unfair, weil sie die Gegenfinanzierung der Verlagskosten und Personalgehälter untergraben, während die Inhalte weiterhin kostenlos genutzt werden. Wer den Fortbestand unabhängiger, kostenloser Online-Inhalte sichern möchte, sollte deshalb auf den Einsatz von Werbeblockern verzichten oder zumindest Ausnahmen für seine Lieblingsseiten machen. Wenn Sie unsere Seite weiterhin lesen möchten, dann seien Sie fair! Danke.