FinanzenVerschiedenes

Studienkosten bleiben beschränkt absetzbar

ARKM.marketing
     

Die Freude war groß, als der Bundesfinanzhof im Sommer entschied, dass Studienkosten als vorweggenommene Werbungskosten steuerlich absetzbar sein können. Nun aber folgt die Ernüchterung: Der Bundestag beschloss im sogenannten Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz, dass es bei der alten Regelung bleibt und die günstigere Rechtsprechung nicht zum Tragen kommt. Diese Regelung gilt zudem rückwirkend bis zum Jahr 2004.

Im Gegenzug soll der bisherige Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug ab 2012 von 4.000 auf 6.000 Euro erhöht werden. Sind allerdings keine Einkünfte während des Studiums vorhanden, wirkt sich diese Erhöhung nicht aus.

Die Münchner Finanzrichter hatten zuvor entschieden, dass Studienausgaben nicht wie zuvor als Sonderausgaben gelten müssen. Als Werbungskosten hätten sich die Aufwendungen auch Jahre nach dem Studium steuerlich auswirken können, wenn tatsächlich Geld verdient wird. Das ist bei Sonderausgaben nicht der Fall.

ARKM.marketing
 

Zeige mehr
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"

Werbeblocker erkannt!

Werbeblocker erscheinen auf den ersten Blick praktisch, weil sie störende Anzeigen ausblenden. Doch viele Internetseiten finanzieren sich ausschließlich durch Werbung – das ist oft die einzige Möglichkeit, die Kosten für Redaktion, Technik und Personal zu decken. Wenn Nutzer einen Werbeblocker aktivieren, entziehen sie der Seite diese wichtige Einnahmequelle. Die Folge: Verlage und Webseitenbetreiber verlieren  Einnahmen, die oft sogar die Gehälter ganzer Teams oder Redaktionen gefährden. Ohne Werbeeinnahmen fehlen die Mittel, um hochwertige Inhalte kostenlos anzubieten. Das betrifft nicht nur große Medienhäuser, sondern auch kleine Blogs, Nischenportale und lokale Nachrichtenseiten, für die der Ausfall durch Werbeblocker existenzbedrohend sein kann. Wer regelmäßig eine werbefinanzierte Seite nutzt, sollte sich bewusst machen, dass der Betrieb und die Pflege dieser Angebote Geld kosten – genau wie bei einer Zeitung oder Zeitschrift, für die man selbstverständlich bezahlt. Werbeblocker sind daher unfair, weil sie die Gegenfinanzierung der Verlagskosten und Personalgehälter untergraben, während die Inhalte weiterhin kostenlos genutzt werden. Wer den Fortbestand unabhängiger, kostenloser Online-Inhalte sichern möchte, sollte deshalb auf den Einsatz von Werbeblockern verzichten oder zumindest Ausnahmen für seine Lieblingsseiten machen. Wenn Sie unsere Seite weiterhin lesen möchten, dann seien Sie fair! Danke.