Verschiedenes

Steuerrückerstattung in Millionenhöhe für Deutsche, Österreicher und Schweizer mit Besitz in Spanien möglich

München (ots) – In Spanien zahlen Erben mit Steuerwohnsitz im Ausland einen wesentlich höheren Erbschaftssteuersatz als Einheimische. Die Differenz beträgt je nach Region bis zu 34%. Die Europäische Kommission hat am 7. März diesen Jahres wegen diskriminierender Erbschafts- und Schenkungssteuervorschriften vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen das spanische Königreich eingereicht. Dort wird nun entschieden, ob die Unterscheidung gegen EU-Recht verstößt. Wenn das Urteil gegen die spanischen Steuervorschriften ausfällt, könnte das auch für Deutsche, Schweizer und Österreicher, die zwischen 2008 und 2012 in Spanien Immobilien oder sonstigen Besitz geerbt oder geschenkt bekommen haben, umfangreiche Steuerrückerstattungen nach sich ziehen. Ein Präzedenzfall, mit dessen Ausgang sich entscheiden wird, ob Spanien die nachträgliche Rückzahlung zu viel bezahlter Beträge an betroffene Ausländer leisten muss, ist bereits bei Gericht anhängig.

Anträge auf Rückerstattung können schon vor Urteilsverkündung eingereicht werden. Betroffene sollten wegen der Rücklaufzeit bereits jetzt aktiv werden. Unter der Nummer 0049 89 5404 6780 werden Betroffene kostenlos und unverbindlich beraten. Weitere Informationen gibt es auch auf www.erbschaftssteuerrueckerstattung.de

Link zur Klage der Europäischen Kommission:

Es ist nicht unwahrscheinlich, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs eine Änderung der spanischen Gesetzgebung in dieser Angelegenheit erzwingen wird. 2009 gab es bereits eine vergleichbare Situation in Bezug auf unterschiedliche Sätze bei der Wertzuwachssteuer (Rechtssache C-562/07). Damals wurde im Anschluss an das Urteil Betroffenen auch nachträglich ein Recht auf verzinste Rückerstattung der zu Unrecht abgeführten Beträge zugesprochen.

Die Inherit GmbH (www.inherit-gmbh.de) wurde im März 2012 in München gegründet, um Personen aus dem deutschsprachigen Raum, die in Spanien Besitz geerbt oder per Schenkung erhalten haben, dabei zu unterstützen, zu hoch angesetzte Erbschafts- bzw. Schenkungssteuersätze zurückzufordern.

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/105755/2270863/steuerrueckerstattung-in-millionenhoehe-fuer-deutsche-oesterreicher-und-schweizer-mit-besitz-in/api

Zeige mehr
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"

Werbeblocker erkannt!

Werbeblocker erscheinen auf den ersten Blick praktisch, weil sie störende Anzeigen ausblenden. Doch viele Internetseiten finanzieren sich ausschließlich durch Werbung – das ist oft die einzige Möglichkeit, die Kosten für Redaktion, Technik und Personal zu decken. Wenn Nutzer einen Werbeblocker aktivieren, entziehen sie der Seite diese wichtige Einnahmequelle. Die Folge: Verlage und Webseitenbetreiber verlieren  Einnahmen, die oft sogar die Gehälter ganzer Teams oder Redaktionen gefährden. Ohne Werbeeinnahmen fehlen die Mittel, um hochwertige Inhalte kostenlos anzubieten. Das betrifft nicht nur große Medienhäuser, sondern auch kleine Blogs, Nischenportale und lokale Nachrichtenseiten, für die der Ausfall durch Werbeblocker existenzbedrohend sein kann. Wer regelmäßig eine werbefinanzierte Seite nutzt, sollte sich bewusst machen, dass der Betrieb und die Pflege dieser Angebote Geld kosten – genau wie bei einer Zeitung oder Zeitschrift, für die man selbstverständlich bezahlt. Werbeblocker sind daher unfair, weil sie die Gegenfinanzierung der Verlagskosten und Personalgehälter untergraben, während die Inhalte weiterhin kostenlos genutzt werden. Wer den Fortbestand unabhängiger, kostenloser Online-Inhalte sichern möchte, sollte deshalb auf den Einsatz von Werbeblockern verzichten oder zumindest Ausnahmen für seine Lieblingsseiten machen. Wenn Sie unsere Seite weiterhin lesen möchten, dann seien Sie fair! Danke.