Verschiedenes

Statement zur Entscheidung der SEC zum Delistung der Aktien der Aqua Society Inc.

Herten (ots) – Herten.- Am 03.11.2011 hat der Verwaltungsrichter der SEC Cameron Elliot in einer vorläufigen Entscheidung festgelegt, das die Registrierung der Aqua Society Inc. unter dem Mantel der SEC aufgehoben wird. Der Grund hiefür sind die verspäteten Filings für die Geschäftsjahre 2007 – 2010. Die komplette Entscheidung der SEC ist veröffentlicht unter dem Link http://sec.gov/litigation/aljdec/2011/id439ce.pdf

Die Aqua Society Inc. hat in einem Zeitraum von 21 Tagen die Möglichkeit Widerspruch einzulegen, um die Entscheidung überprüfen zu lassen. Die SEC kann in einem Zeitraum von weiteren 21 Tagen dieser Überprüfung stattgeben. Falls das geschieht, wird die weitere Überprüfung eingeleitet, die bedingt durch die jeweiligen Fristen einige Wochen dauern wird. In dem Fall, dass die SEC bei Ihrer ursprünglichen Entscheidung bleibt, die Registrierung der Aqua Society zu widerrufen, wird aus der vorläufigen Entscheidung eine endgültige Entscheidung und die Aktien der Aqua Society Inc. sind weder in den USA noch in Deutschland weiterhin handelbar.

Die Aqua Society kann in diesem Fall eine Neuregistrierung in den USA anstreben. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage der auditierten Jahresabschlüsse der letzten beiden Geschäftsjahre. Die Dauer des Prozesses der Neuregistrierung beträgt 60 Tage. Darüber hinaus kann die Aqua Society Inc. ebenfalls eine Registrierung an anderen Börsenplätzen zum Beispiel in Europa ins Auge fassen.

Die Aqua Society Inc. hat sich nach gründlicher Prüfung aller rechtlichen und kommerziellen Aspekte dazu entschieden, gegen die Entscheidung der SEC keinen Einspruch einzulegen. Vielmehr plant das Unternehmen eine Neuregistrierung. Genauere Angaben über den zeitlichen Rahmen sowie Börsenplätze oder -segmente können erst nach Klärung aller relevanten Details dieses Prozesses gemacht werden.

Die Aktien der Aqua Society Inc. behalten ihre Gültigkeit. Durch die Entscheidung der SEC wird nicht über die Gesellschaft entschieden, sondern ausschließlich über die öffentliche Handelbarkeit ihrer Geschäftsanteile. Aqua Society Inc. Langenbochumer Str. 393 D-45701 Herten Tel.: +49 (0)209-361 53-0 E-Mail: info@aqua-society.com

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/56717/2152691/statement-zur-entscheidung-der-sec-zum-delistung-der-aktien-der-aqua-society-inc/api

Zeige mehr
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"

Werbeblocker erkannt!

Werbeblocker erscheinen auf den ersten Blick praktisch, weil sie störende Anzeigen ausblenden. Doch viele Internetseiten finanzieren sich ausschließlich durch Werbung – das ist oft die einzige Möglichkeit, die Kosten für Redaktion, Technik und Personal zu decken. Wenn Nutzer einen Werbeblocker aktivieren, entziehen sie der Seite diese wichtige Einnahmequelle. Die Folge: Verlage und Webseitenbetreiber verlieren  Einnahmen, die oft sogar die Gehälter ganzer Teams oder Redaktionen gefährden. Ohne Werbeeinnahmen fehlen die Mittel, um hochwertige Inhalte kostenlos anzubieten. Das betrifft nicht nur große Medienhäuser, sondern auch kleine Blogs, Nischenportale und lokale Nachrichtenseiten, für die der Ausfall durch Werbeblocker existenzbedrohend sein kann. Wer regelmäßig eine werbefinanzierte Seite nutzt, sollte sich bewusst machen, dass der Betrieb und die Pflege dieser Angebote Geld kosten – genau wie bei einer Zeitung oder Zeitschrift, für die man selbstverständlich bezahlt. Werbeblocker sind daher unfair, weil sie die Gegenfinanzierung der Verlagskosten und Personalgehälter untergraben, während die Inhalte weiterhin kostenlos genutzt werden. Wer den Fortbestand unabhängiger, kostenloser Online-Inhalte sichern möchte, sollte deshalb auf den Einsatz von Werbeblockern verzichten oder zumindest Ausnahmen für seine Lieblingsseiten machen. Wenn Sie unsere Seite weiterhin lesen möchten, dann seien Sie fair! Danke.