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Rechtstipp: Gutachter sollten immer beide Parteien anhören

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Berlin (ddp.djn). Gutachter sollten unabhängig urteilen. Gerade in Immobilienprozessen müssen sich Richter häufig auf ihre fachkundigen Aussagen verlassen. Schon die begründete Besorgnis eines Prozessbeteiligten, der Gutachter könne befangen sein, kann nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS zu dessen Ablehnung führen.

Die Experten beriefen sich auf ein Urteil des Oberlandesgericht Saarbrücken. In dem verhandelten Fall ging es um ein angeblich mangelhaftes Dach. Beide Parteien konnten sich nicht darauf einigen, ob und in welcher Höhe ein Schadenersatz angemessen sei. Deswegen wurde ein Experte damit beauftragt, das Dach in Augenschein zu nehmen und anschließend eine Stellungnahme abzugeben. Das tat er auch. Als er jedoch vor Ort eintraf, begegnete er zunächst lediglich einer Partei und begab sich mit dieser zum Schauplatz. Der Gegenseite soll er später nur mitgeteilt haben, die nötigen Feststellungen seien von ihm bereits getroffen worden. Daraufhin lehnte der Betroffene den Gutachter ab.

Das OLG Saarbrücken schloss sich dieser Meinung an. Ein Ortstermin, der ohne Mitwirkung des Antragsgegners durchgeführt werde, könne den Anschein der Parteilichkeit erwecken.

(AZ: 5 W 104/07-34)

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