Aktuelle MeldungenFinanzenRechtVerschiedenes

Rechtstipp: Fortbildung unter Umständen nur teilweise absetzbar

ARKM.marketing
     

München. Ärzte können nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes eine Fortbildung zumindest teilweise steuerlich. In dem verhandelten Fall war problematisch, dass der Lehrgang in nicht unerheblichem Umfang Gelegenheiten zur Ausübung verbreiteter Sportarten zugelassen hatte. Die Fortbildung, die von der Ärztekammer für den Erwerb der Zusatzbezeichnung «Sportmedizin» anerkannt wurde, war an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, worunter auch eine Teilnahme an den von der Ärztekammer anerkannten sportmedizinischen Kursen von insgesamt 120 Stunden Dauer fiel.

Wegen des hohen Sportanteils verweigerte das Finanzamt die Anerkennung der Kosten, während das Finanzgericht der Klage teilweise mit der Begründung stattgab, die Aufwendungen seien zur Hälfte beruflich veranlasst. Der Bundesfinanzhof bestätigte diese Entscheidung und berief sich dazu auf den Beschluss des Großen Senats, wonach Aufwendungen, die sowohl beruflich als auch privat veranlasst sind – sogenannte gemischte Aufwendungen – grundsätzlich in abziehbare Werbungskosten und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung aufzuteilen sind.

Der Bundesfinanzhof folgte daher der Würdigung des Finanzgerichts, das die Aufteilung anhand der Zeitanteile vorgenommen hatte, die auf die beruflich veranlassten Vorträge einerseits und die – nach seiner Auffassung – privat veranlassten sportpraktischen Veranstaltungen andererseits entfielen.

(AZ: VI R 66/04 und GrS 1/06)

ARKM.marketing
 

Zeige mehr
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"

Werbeblocker erkannt!

Werbeblocker erscheinen auf den ersten Blick praktisch, weil sie störende Anzeigen ausblenden. Doch viele Internetseiten finanzieren sich ausschließlich durch Werbung – das ist oft die einzige Möglichkeit, die Kosten für Redaktion, Technik und Personal zu decken. Wenn Nutzer einen Werbeblocker aktivieren, entziehen sie der Seite diese wichtige Einnahmequelle. Die Folge: Verlage und Webseitenbetreiber verlieren  Einnahmen, die oft sogar die Gehälter ganzer Teams oder Redaktionen gefährden. Ohne Werbeeinnahmen fehlen die Mittel, um hochwertige Inhalte kostenlos anzubieten. Das betrifft nicht nur große Medienhäuser, sondern auch kleine Blogs, Nischenportale und lokale Nachrichtenseiten, für die der Ausfall durch Werbeblocker existenzbedrohend sein kann. Wer regelmäßig eine werbefinanzierte Seite nutzt, sollte sich bewusst machen, dass der Betrieb und die Pflege dieser Angebote Geld kosten – genau wie bei einer Zeitung oder Zeitschrift, für die man selbstverständlich bezahlt. Werbeblocker sind daher unfair, weil sie die Gegenfinanzierung der Verlagskosten und Personalgehälter untergraben, während die Inhalte weiterhin kostenlos genutzt werden. Wer den Fortbestand unabhängiger, kostenloser Online-Inhalte sichern möchte, sollte deshalb auf den Einsatz von Werbeblockern verzichten oder zumindest Ausnahmen für seine Lieblingsseiten machen. Wenn Sie unsere Seite weiterhin lesen möchten, dann seien Sie fair! Danke.