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Pelikan Pinsel aus geschütztem Holz – Pelikan verstieß gegen Importregeln

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Hannover/Mainz (ddp.djn). Der Schreibgerätehersteller Pelikan hat in der Vergangenheit nach eigenen Angaben Pinsel mit Schäften aus geschütztem Tropenholz vertrieben und damit gegen Einfuhrrichtlinien verstoßen. Alle aktuell produzierten Pinselprodukte bestünden jedoch aus artenschutzrechtlich unbedenklichem Birkenholz, teilte das Unternehmen am Montag in Hannover mit.

Hintergrund ist ein Bericht des ARD-Magazins «Report Mainz» vom selben Tag, wonach die Pinselstiele aus südostasiatischem Ramin gefertigt seien. Dies habe das Bundesforschungsinstitut für ländliche Räume, Wald und Fischerei zweifelsfrei festgestellt. Ramin wird durch das Washingtoner Artenschutzabkommen international geschützt. Der Import ohne Genehmigung ist strafbar. Das Zollkriminalamt kündigte unterdessen Ermittlungen gegen Pelikan an.

Pelikan erklärte, es sei richtig, dass in der Vergangenheit für die Produktion etlicher Pinsel aus Malaysia stammendes, offiziell freigegebenes Holz der Sorte Ramin verwendet worden sei. Für jede Ausfuhr des zu Pinseln verarbeiteten Ramin-Holzes aus Malaysia lägen Ausfuhrgenehmigungen der zuständigen Behörde nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen vor. Das Material für die Pinselschäfte sei nicht aus wertvollem Stammholz, sondern ausschließlich aus Ästen und Reststücken gewonnen worden, die sonst verbrannt worden wären.

Bei der Einfuhr sei allerdings versäumt worden, so Pelikan, die formell zusätzlich erforderliche Einfuhrgenehmigung nach der EG-Artenschutzverordnung einzuholen. Um dieser Formalität zu genügen, bemühe sich das Unternehmen derzeit beim Bundesamt für Naturschutz um eine nachträgliche Genehmigung.

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