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Nur als Ausnahme: Freiwilligenarbeit mit 17 vom Staat

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Auch 17-Jährige können jetzt in Einzelfällen an Weltwärts, dem entwicklungspolitischen Freiwilligenprogramm des Bundesministeriums für Entwicklung und wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ), teilnehmen. Eine neue Regelung hat dies möglich gemacht, teilt VoluNation, das Expertenportal für weltweite Freiwilligenarbeit mit. Voraussetzung ist, dass die entwicklungspolitische Organisation, die 17-jährige Freiwillige ins Ausland entsendet, eine Genehmigung vom BMZ erhält. Bislang stand das 2008 ins Leben gerufene BMZ-Programm nur Volljährigen offen.

Kinderbetreuung in Tansania Fotografin: Jana Mai / VoluNation
Kinderbetreuung in Tansania
Fotografin: Jana Mai / VoluNation

Die Altersobergrenze wurde hingegen nicht angepasst. Wer älter als 27 ist, kann an staatlich geförderter Freiwilligenarbeit in Schwellen- und Entwicklungsländern weiterhin nicht teilnehmen.

Hierzu erklärt Heiner Häntze, Geschäftsführer von VoluNation: „Immer mehr Minderjährige, aber auch ältere Arbeitnehmer, informieren sich über Freiwilligenarbeit in Entwicklungsländern. Auch wer erst 17 ist, kann jederzeit an nicht subventionierten Projekten teilnehmen, ohne dass hierfür Ausnahmegenehmigungen von Behörden erforderlich sind.“

Die Mitarbeit lebens- und arbeitserfahrener Freiwillige ist in diesen Projekten ebenfalls immer gern gesehen. Ein Höchstalter für die Teilnahme gibt es nicht.

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