Verschiedenes

Neue Hoffnung für Anleger – Swiss Select

ARKM.marketing
     

Feldkirch (ots) – In den letzen Jahren investierten viele Anleger ihre Ersparnisse in eine Lebensversicherung bei der Swiss Life, Vienna Life oder Aspecta. Die Lebensversicherung investierte wiederum in die Swiss Select Garantieanleihe. Vermittelt und verwaltet wurden die Produkte hauptsächlich von der Swiss Select Asset Management AG. Die Vermittler haben den Anlegern eine Kapitalgarantie in Höhe von 105% des eingezahlten Betrages zugesichert und überredeten die Anleger zusätzlich zum Eigenkapital noch Fremdkapital aufzunehmen. Die Kredite wurden bei der Volksbank Liechtenstein, LLB und der Raiffeisenbank Liechtenstein aufgenommen. Jedoch wurden so viele Gebühren und Provisionen fällig, dass das Produkt niemals funktionieren konnte. Viele Anleger haben deshalb ihr gesamtes Eigenkapital verloren und sitzen zusätzlich noch auf einem Schuldenberg bei den Banken.

Nach einem jahrelangen Prozess hat nunmehr der Fürstliche Oberste Gerichtshof dem Anleger Recht gegeben und lässt damit viele Anleger, welche teilweise ihre gesamten Ersparnisse verloren haben, wieder hoffen. Es wurde nämlich festgestellt, dass die Versicherung für den Schaden der Anleger verantwortlich ist. – Die Versicherung hat die gesetzlich gebotene Aufklärung gemäß Ar. 45 VersAG, Anhang 4 unterlassen. – Der Kläger hatte dadurch eine Fehlvorstellung des Produktes, ohne die er nicht in das gegenständliche Produkt investiert hätte. – Die Gewinnschwelle lag bei einer durchschnittlichen Bruttorendite von 23 % p.a., Es bestanden daher von Anfang an nur minimale Erfolgsaussichten. – Für eine Rendite von 5% p.a. für den Anleger hätte die Bruttorendite jährlich 30 bis 35% betragen müssen, dies über einen Zeitraum von über 10 Jahren. – Die Versicherung muss daher den, in die Lebensversicherung einbezahlten, Betrag zzgl. 5% Zinsen wegen Irrtum, aber auch wegen Schadenersatz, zurückzahlen.

Laut der Ersten Allgemeinen Schadenshilfe AG (EAS), welche den gegenständlichen Prozess finanziert hat, sieht die Angelegenheit für die Anleger nach dem Urteil des Fürstlichen Obersten Gerichtshofes nunmehr besser aus, wie wohl im zugrundeliegenden Verfahren noch nicht alle Fragen restlos geklärt wurden. Der von der EAS beauftragte Anwalt Dr. Hans-Jörg Vogl aus Feldkirch empfiehlt daher den Anlegern, ihre Ansprüche weiter zu betreiben.

Rückfragehinweis: Vogl Rechtsanwalt GmbH Martin Schneider

Telefon: +43 5522 77777 Email: office@vogl.or.at Web:

www.vogl.or.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/13047/aom

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/104536/2208646/neue-hoffnung-fuer-anleger-swiss-select-urteil-versicherung-muss-zahlen/api

ARKM.marketing
 

Zeige mehr
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"

Werbeblocker erkannt!

Werbeblocker erscheinen auf den ersten Blick praktisch, weil sie störende Anzeigen ausblenden. Doch viele Internetseiten finanzieren sich ausschließlich durch Werbung – das ist oft die einzige Möglichkeit, die Kosten für Redaktion, Technik und Personal zu decken. Wenn Nutzer einen Werbeblocker aktivieren, entziehen sie der Seite diese wichtige Einnahmequelle. Die Folge: Verlage und Webseitenbetreiber verlieren  Einnahmen, die oft sogar die Gehälter ganzer Teams oder Redaktionen gefährden. Ohne Werbeeinnahmen fehlen die Mittel, um hochwertige Inhalte kostenlos anzubieten. Das betrifft nicht nur große Medienhäuser, sondern auch kleine Blogs, Nischenportale und lokale Nachrichtenseiten, für die der Ausfall durch Werbeblocker existenzbedrohend sein kann. Wer regelmäßig eine werbefinanzierte Seite nutzt, sollte sich bewusst machen, dass der Betrieb und die Pflege dieser Angebote Geld kosten – genau wie bei einer Zeitung oder Zeitschrift, für die man selbstverständlich bezahlt. Werbeblocker sind daher unfair, weil sie die Gegenfinanzierung der Verlagskosten und Personalgehälter untergraben, während die Inhalte weiterhin kostenlos genutzt werden. Wer den Fortbestand unabhängiger, kostenloser Online-Inhalte sichern möchte, sollte deshalb auf den Einsatz von Werbeblockern verzichten oder zumindest Ausnahmen für seine Lieblingsseiten machen. Wenn Sie unsere Seite weiterhin lesen möchten, dann seien Sie fair! Danke.