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Musterfeststellungsklage oder Einzelklage?

In wenigen Tagen ist es soweit: Am 30. September kommt es in Braunschweig zum mit viel Spannung erwarteten ersten Verhandlungstag vor dem Oberlandesgericht Braunschweig gegen den Volkswagen Konzern. Dann endet auch die Frist, eine Einzelklage anzustreben oder sich noch für die Musterfeststellungsklage zu registrieren. Ob eine solche Massenklage, welche durch den Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) und den ADAC angestrengt wurde, oder aber eine Einzelklage erfolgversprechender ist, darüber gehen die Meinungen vieler Experten auseinander. Das Berliner Unternehmen GDR Legal Intelligence mbH, das sich auf die Digitalisierung von Rechtsdienstleistungen spezialisiert hat und im Abgasskandal mit Gansel Rechtsanwälte einer der führenden Verbraucherschutzkanzleien in Deutschland kooperiert, gibt eine klare Einschätzung dazu. Hilfreich für Kurzentschlossene, welche sich zu einer Einzelklage entscheiden oder sich doch noch der Musterfeststellungsklage anschließen wollen.

Grundsätzlich gilt: Liegt wie im Falle des VW Dieselskandals ein Massenschaden vor, erleichtert die 2018 von der Bundesregierung geschaffene Möglichkeit der Musterfeststellungsklage den betroffenen Verbrauchern, ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem verantwortlichen Unternehmen durchzusetzen oder einen wiederum unberechtigten Anspruch eines Unternehmens abzuwehren. Bislang musste jeder Verbraucher den steinigen und unsicheren Weg einer Klage gegen Unternehmen selbst beschreiten, um seine Rechte durchzusetzen. Und das auf volles eigenes Risiko. Verliert der Verbraucher, muss er in einem solchen Fall die Prozesskosten für das Gericht, die Rechtsanwälte und die Beweisaufnahme selbst tragen, so diese nicht eine Rechtsschutzversicherung übernimmt.

Was eine Musterfeststellungsklage leisten kann und was nicht

Bei der Musterfeststellungsklage wird der Verbraucher von einem Großteil dieses Gerichtsverfahrens und dem damit zusammenhängenden Risiko entlastet. Einmal zu der Musterfeststellungsklage angemeldet, verhindert er so, dass sein Anspruch verjährt. Darüber hinaus ist das gesamte Gerichtsverfahren für den angemeldeten Verbraucher verbindlich, ohne dass dieser selbst klagen muss. Das Prozesskostenrisiko trägt allein der klagende Verband. Wenn das Gericht den Rechtsverstoß und eine grundsätzliche Verpflichtung zum Schadensersatz oder zur Rückzahlung bestätigt, müssen Verbraucher nur noch ihren persönlichen Schaden belegen. Und genau hier liegt schon das erste Problem einer solchen Klage:

In dieser wird das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig nämlich weder die Auszahlung des jeweiligen Schadensersatzes an die Betroffenen anordnen noch die Höhe eines etwaigen Anspruches festlegen, sondern lediglich feststellen, ob die Voraussetzungen einer Schadensersatzpflicht bestehen oder eben nicht. Verbraucher müssten – nach einem für sie positiven Feststellungsurteil – im Anschluss wiederum eine eigene Klage anstrengen, in der sie die konkrete Höhe des Schadensersatzes einfordern. Am Ende einer Musterfeststellungsklage steht also so oder so wieder die Einzelklage.

Ein Entgegenkommen von VW ist unwahrscheinlich

Zwar geht der vzbv davon aus, dass ein Unternehmen wie VW, das in einer Musterfeststellungsklage antragsgemäß verurteilt worden ist, mit Rücksicht auf sein öffentliches Ansehen Bereitschaft signalisieren könnte, die Schäden ohne weitere Klage zu ersetzen. Das bisherige Gebaren des VW Konzerns lässt einen gegenüber dieser Vermutung allerdings skeptisch zurück. Zumal die Schäden jedes einzelnen Betroffenen höchst unterschiedlich sind und ein Freibrief für wie auch immer geartete Entschädigungszahlen damit sehr unwahrscheinlich sind. Noch fataler wäre die bei einem jeden Rechtsstreit durchaus bestehende Möglichkeit, dass es zu einem für den Verbraucher nachteiligen (Feststellungs-) Urteil kommt. In diesem Fall können im weiteren Verlauf gar keine Schadensersatzansprüche mehr geltend gemacht werden. Das wäre nicht zuletzt aufgrund der zu erwartenden Verhandlungsdauer von vier oder gar mehr Jahren über verschiedene Instanzen bis hin zum Bundesgerichtshof nicht nur ärgerlich, sondern würde auch für einen anhaltenden wirtschaftlichen Druck auf die Geschädigten sorgen.

Die Alternative zur Musterfeststellungsklage – schnell und risikoarm

GDR Legal rät dazu daher von Anfang an den Weg einer Einzelklage zu beschreiten. Nicht nur, dass auf Wunsch Dank eines Prozessfinanzierers die oben genannten Risiken bei verlorener Klage um bis zu 100 Prozent aufgefangen werden. Wichtig ist das vor allem für Geschädigte ohne bestehende Rechtsschutzversicherung. Auch die Prozessdauer ist bei einer Einzelklage deutlich geringer und damit eine schnelle Entscheidung greifbar. Der Zeitfaktor ist neben der Möglichkeit zur Risikominimierung daher auch aus Sicht vieler anderer Experten der zentrale Faktor, der für eine Einzelklage spricht: Laut der Internetplattform Rightnow.eu dauert eine Auswertung von bereits gelaufenen Verfahren an 42 Landgerichten gegen VW zufolge der Individualweg im Durchschnitt gerade einmal 278 Tage, also ca. 9 Monate.

Das wird durch die eigenen Erfahrungen aus zahlreichen Verfahren der Verbraucherschutzkanzlei Gansel sogar noch übertroffen. „Aus den Einzelklagen, die wir für unsere Klienten führen und geführt haben, können wir bestätigen, dass bis heute von 115 in Deutschland existierenden Landgerichten über 100 Landgerichte und auch zahlreiche Oberlandesgerichte VW und andere Hersteller verurteilt haben in einer durchschnittlichen Zeit von 8 Monaten. Durch die Zusammenarbeit mit unserem Prozesskostenfinanzierer, können wir damit geschädigte Verbraucher ganz ohne eigenes Kostenrisiko schnell zum Erfolg führen“, sagt Philipp Caba.

Quelle: GDR Legal Intelligence mbH

Veröffentlicht von:

Amei Schüttler
Amei Schüttler
Amei Schüttler ist Redakteurin bei den Mittelstand-Nachrichten und schreibt über innovative Produkte und die Macher im deutschsprachigen Mittelstand. Für Fragen und Anregungen nutzen Sie bitte folgende Kontaktdaten:
Mail: redaktion@mittelstand-nachrichten.de

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