PolitikUnternehmenVerschiedenes

Luftverkehrssteuer soll 13 bis 26 Euro pro Flug betragen

ARKM.marketing
     

Berlin. Die von der Bundesregierung geplante Luftverkehrssteuer soll in Abhängigkeit von der Flugentfernung zwischen 13 und 26 Euro pro Flug betragen. Dies geht aus dem Gesetzentwurf hervor, in den die Wirtschaftsnachrichtenagentur Dow Jones Newswires am Donnerstag Einblick hatte. «Der Steuersatz ist abhängig vom Zielflugplatz», heißt es dort.

Abflüge in Länder, deren größter Verkehrsflughafen in einer Entfernung von maximal 2500 Kilometer vom Flughafen Frankfurt am Main entfernt liegt, würden mit einem niedrigeren Steuersatz belegt. Das trage dem höheren Schadstoffausstoß Rechnung, der sich bei weiter entfernten Flugzielen ergebe.

Die Steuer entsteht laut Entwurf mit dem Abflug des Fluggastes von einem inländischen Flugplatz zu einem Zielflugplatz. «Es wird auf den tatsächlichen Antritt der Reise von einem deutschen Flugplatz abgestellt; Die Luftverkehrssteuer knüpft damit (…) nicht an den Erwerb eines Flugtickets an», heißt es im Entwurf. Inländische Hin- und Rückflüge werden jeweils besteuert, da hier zweimal ein Abflug zu einem Zielflughafen erfolgt. Steuerschuldner ist das Luftfahrtunternehmen, das den Abflug des Fluggastes durchführt.

Das Bundesfinanzministerium wird laut Entwurf ermächtigt, die Steuersätze ab der Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel ab dem Jahr 2012 zu senken. Die Absenkung des Steuersatzes werde sich dabei an den voraussichtlich vom Bund zu erzielenden Gesamterlösen aus der Versteigerung von Emissionshandelszertifikaten aus dem Luftverkehrsbereich orientieren.

ARKM.marketing
 

Zeige mehr
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"

Werbeblocker erkannt!

Werbeblocker erscheinen auf den ersten Blick praktisch, weil sie störende Anzeigen ausblenden. Doch viele Internetseiten finanzieren sich ausschließlich durch Werbung – das ist oft die einzige Möglichkeit, die Kosten für Redaktion, Technik und Personal zu decken. Wenn Nutzer einen Werbeblocker aktivieren, entziehen sie der Seite diese wichtige Einnahmequelle. Die Folge: Verlage und Webseitenbetreiber verlieren  Einnahmen, die oft sogar die Gehälter ganzer Teams oder Redaktionen gefährden. Ohne Werbeeinnahmen fehlen die Mittel, um hochwertige Inhalte kostenlos anzubieten. Das betrifft nicht nur große Medienhäuser, sondern auch kleine Blogs, Nischenportale und lokale Nachrichtenseiten, für die der Ausfall durch Werbeblocker existenzbedrohend sein kann. Wer regelmäßig eine werbefinanzierte Seite nutzt, sollte sich bewusst machen, dass der Betrieb und die Pflege dieser Angebote Geld kosten – genau wie bei einer Zeitung oder Zeitschrift, für die man selbstverständlich bezahlt. Werbeblocker sind daher unfair, weil sie die Gegenfinanzierung der Verlagskosten und Personalgehälter untergraben, während die Inhalte weiterhin kostenlos genutzt werden. Wer den Fortbestand unabhängiger, kostenloser Online-Inhalte sichern möchte, sollte deshalb auf den Einsatz von Werbeblockern verzichten oder zumindest Ausnahmen für seine Lieblingsseiten machen. Wenn Sie unsere Seite weiterhin lesen möchten, dann seien Sie fair! Danke.