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Länder bürgen für Schlecker-Auffangkredite

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Einigung auf Transfergesellschaft für von Entlassung bedrohte Beschäftigte

Berlin (dapd). Der Bund muss nicht für den 70-Millionen-Euro-Kredit haften, mit dem die Auffanggesellschaft für die von Kündigung bedrohten Schlecker-Mitarbeiter finanziert wird. Darauf einigten sich Vertreter von Bund und Ländern am Montag. Die bundeseigene Förderbank KfW stellt jedoch den Kredit zur Verfügung. Ein Finanzierungsplan solle am Donnerstag präsentiert werden, sagte der baden-württembergische Ministerialdirektor Daniel Rousta nach dem Arbeitstreffen in Berlin.

Auf einen Verteilungsschlüssel konnte sich die Runde jedoch noch nicht einigen, bevor sie sich vertagte. „Die Länder haben sich darauf verständigt, dass sie weiter an einer konstruktiven Lösung arbeiten“, sagte Rousta.

Nach den Plänen soll die KfW-Bank kurzfristig einen Kredit in Höhe von gut 70 Millionen Euro für eine Transfergesellschaft bereitstellen. In der Auffanggesellschaft sollen Tausende vor der Entlassung stehende Mitarbeiterinnen der insolventen Drogeriemarktkette weiter beschäftigt und fit für neue Jobs gemacht werden.

Betroffen sind nach neuesten Zahlen im März 9.500 Beschäftigte. Weiteren 1.700 Angestellten steht der Jobverlust im April durch Schließung der Lager bevor.

Die Bundesregierung hatte zuvor den KfW-Kredit zwar begrüßt und technische Hilfe angeboten, finanzielle Haftung aber ausgeschlossen.

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