FinanzenRechtVerschiedenes
Kurze Bewusstseinsstörung schließt Versicherungsschutz aus
Dortmund. Unfallversicherungen zahlen ihren Versicherten nichts, wenn der Unfall auf einer Bewusstseinsstörung beruht, die eine konkrete Gefahrenlage unbeherrschbar werden lässt. Eine solche Bewusstseinsstörung kann auch schon dann anzunehmen sein, wenn dem Versicherten nur kurz «schwarz vor Augen» wird, wie eine Entscheidung des Landgerichts Dortmund (AZ: 2 O 21/08) zeigt. Bei solchen kleinen Schwindelanfällen ist die Versicherung aus dem Schneider und kommt um die Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme herum.
ddp.djn/ome/jwu/
Veröffentlicht von:
Letzte Veröffentlichungen:
- Verschiedenes18. April 2024Außergerichtliche Sanierung: Unternehmenskrise erfolgreich überwinden
- Verschiedenes18. April 2024Zeitgemäßes Büroausstattung − Der Kickertisch bietet tatsächlich Vorteile
- Verschiedenes17. April 2024Die ultimative Anleitung zum Gewinnen von Kunden mit Google Ads
- Verschiedenes17. April 2024Zukunftsorientierte Unternehmen – worauf ist zu achten?