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Kommt eine Gelbe Karte für Raubkopierer?

Hamburg (ots) – Musikindustrie, Filmproduzenten und Buchbranche fordern: Internetanbieter sollen mutmaßliche Raubkopierer verwarnen / Internes Positionspapier nennt „Gelbe Karte“ als Instrument / Provider wehren sich gegen massiven Druck

Übers Internet verbreitete Raubkopien sind den Rechteinhabern der Musik-, Film- und Buchbranchen ein Dorn im Auge. Um das Übel zu bekämpfen, laufen seit 2009 Gespräche zwischen den Rechteinhabern auf der einen und Internetanbietern (Providern) wie Telekom, Vodafone, 11 oder O2 auf der anderen Seite. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat die Runde ins Leben gerufen. Jetzt erfuhr COMPUTERBILD: Die Rechteinhaber fordern von den Internetanbietern, alle Kunden zu verwarnen, die Raubkopien heruntergeladen und weitergegeben haben (Heft 5/2011, ab Samstag im Handel).

Die Fahndung nach Raubkopierern ist heute schon gängige Praxis: Um Internetpiraten zu identifizieren und abzumahnen, ermitteln die Rechteinhaber in Tauschbörsen deren Computerkennungen (IP-Adressen). Diese leiten sie an Staatsanwaltschaften weiter, auf deren Auskunftsersuchen hin die Internetanbieter Name und Anschrift des Anschlussinhabers herausgeben. Künftig wollen die Rechteinhaber die IP-Adressen aber direkt den Providern liefern. Die Provider sollen damit ihre Kunden identifizieren und direkt per E-Mail verwarnen – „Gelbe Karte“ nennt sich das in einem Positionspapier, das COMPUTERBILD vorliegt. In der E-Mail solle „auf legale Angebote hingewiesen und die Konsequenzen angesprochen“ werden. Um dieses „personen- und anlassbezogene Verwarnverfahren“ durchzuboxen, üben die Rechteinhaber derzeit hinter den Kulissen massiven Druck aus. Gegenüber COMPUTERBILD verteidigen sie das Warnverfahren. Es würde „Piraterie effektiv eindämmen“, so der Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Dem Verband widerstrebt die illegale Weitergabe von Hörbüchern. Auch der Bundesverband Musikindustrie plädiert für ein „sanktioniertes Warnmodell“.

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Die Internetanbieter sind alarmiert. „Das ist der Versuch, die Internetnutzer einzuschüchtern und ihnen das Gefühl zu vermitteln, dass sie permanent vom Provider überwacht werden“, sagt ein Vertreter einer der beteiligten Provider, der nicht genannt werden möchte. Die Internetanbieter sollten „als Hilfs-Sheriffs der Rechteinhaber herhalten.“ Für ihn wäre diese Methode gar ein erster Schritt hin zur Sperrung von Internetzugängen. In Frankreich gibt es bereits ein so genanntes „Three Strikes“-Verfahren: Nutzer können per Gerichtsbeschluss vom Internet abgeklemmt werden, wenn sie dreimal bei Urheberrechtsverletzungen erwischt wurden (drei Verstöße, „Three Strikes“). Das Bundeswirtschaftsministerium wiegelt derlei Befürchtungen ab: „Internetsperren und ein Three-Strikes-Verfahren kommen aus unserer Sicht als Lösungsansätze nicht in Betracht.“ Dennoch: Der Gelben Karte erteilt das Ministerium keine klare Absage.

COMPUTERBILD im Internet: www.computerbild.de

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/51005/1764217/computer_bild_gruppe_computerbild_de/api

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