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IT-Vertragsrecht – ein heikles Thema für den Mittelstand?

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Mittelständische Unternehmen müssen sich zunehmend mit den Bereichen IT-Sicherheit, digitale Entwicklung und Ausstattung sowie Präsenz im Netz auseinandersetzen. In der Folge sind sie mit komplexen mit IT-Verträgen konfrontiert. Dabei den Überblick zu behalten und die Rechtssicherheit zu gewährleisten, ist gerade im KMU-Segment nicht einfach. Hier fehlen oft den Unternehmen eigene Experten und Vorkenntnisse zum Rechtsrahmen. Es kann deshalb wichtig sein, IT-Projektverträge rechtsanwaltlich prüfen und begleiten zu lassen. Die Thematik im Überblick.

Rechtliche Problemschwerpunkte in IT-Verträgen

Im IT-Bereich gibt es einige rechtliche Rahmenbedingungen, die für jedes Unternehmen von großer Bedeutung sind. Ein Beispiel ist der Datenschutz. Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften können erhebliche finanzielle Folgen für Unternehmen und deren Verantwortliche haben. Schließen Mittelständler Projektverträge im IT-Bereich ab, müssen Sie sich häufig unbedingt auf die Fachkenntnis des Anbieters verlassen können. Sie selbst verfüge nicht immer über das entsprechende Know-how. Ein Grund dafür, dass sie sich externe Dienstleister nehmen. Allerdings können sich die Verantwortlichen in KMU-Unternehmen nicht vollständig dadurch entlasten, dass sie einen externen Dienstleister mit der Umsetzung von bestimmten IT-Maßnahmen beauftragen. Sie selbst müssen in der Lage sein, die Vertragsgrundlagen mit dem Anbieter und dessen Aktivitäten zu kontrollieren. Vielen Managern in KMU ist das kaum möglich, weil ihnen die Fachkenntnisse fehlen. Hier lautet die Empfehlung, bereits den Abschluss des IT-Vertrages mit einem externen Dienstleister rechtlich prüfen zu lassen. Ein entsprechend fachlich versierter Anwalt kann auch beratend tätig werden, um die die rechtlichen Folgen eines Vertrages aufzuzeigen.

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Weitere typische Problemstellungen im Zusammenhang mit IT-Projekten

Manche, gerade mittelständische Unternehmen, scheuen die Kosten, die mit der Beauftragung eines externen Dienstleisters in relevanten IT-Bereichen verbunden sind. Da die Berührungspunkte mit IT relevanten Bereichen immer mehr werden, kann aber kaum ein Unternehmen auf entsprechende Maßnahmen beispielsweise im Datenschutz und in der IT-Sicherheit verzichten. Die möglichen Kosten für einen Dienstleister sind in jedem Fall immer niedriger als Folgekosten, die aus rechtlichen und faktischen Versäumnissen entstehen. Wenn sich ein Unternehmensmanagement noch unsicher ist, ob und in welchem Umfang externe Dienstleister in Sachen IT benötigt werden, sollte es auf eine umfassende Beratung bestehen. Dies kann durch den Anbieter selbst, aber auch durch unbeteiligte Experten wie Fachanwälte erfolgen.

Bindungswirkung von IT Verträgen und Umsetzungsfragen

Ein weiteres wichtiges Feld in Sachen IT-Vertrag ist die mögliche Bindung an einen Anbieter. Bevor sich mittelständische Unternehmen zum Abschluss von IT-Projektverträgen entscheiden, sollten Sie die Bindungswirkung des Vertrages verstehen. Es kann deshalb hilfreich sein, sich vor Unterzeichnung des Vertrages von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Dabei stehen unter anderem Fragen wie:

  • In welcher Frist kann der IT-Projektvertrag gekündigt werden?
  • Welche Leistungen hat der Vertragspartner in welchem Leistungszeitraum aus dem Vertrag heraus zu erbringen?
  • Wer haftet für Fehlleistungen im Zusammenhang mit vertraglichen Leistungen?

Eingehend geprüft werden sollten auch vertragliche Klauseln, die den Abschluss eines zusätzlichen Servicevertrages beinhalten. Hierbei geht es darum, in welchem Verhältnis wirtschaftlich gesehen die angebotenen Leistungen in dem IT-Projektvertrag stehen. Der Wettbewerb unter IT-Dienstleistern ist groß. Es kann nicht immer einfach sein, ohne eigenes Know-how und eigene Expertise den richtigen Partner auszuwählen. Im IT-Bereich kommt es unter anderem auf Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit an. Sensible Daten spielen auch im Verhältnis zum IT-Dienstleister eine wichtige Rolle. Schnell kann sich ein Streit darüber entzünden, wer für welche Entwicklung die Verantwortung trägt. Kommt es beispielsweise zu Inkompatibilitäten zwischen einer Hard- und einer Software, verzögern sich Leistungen in der Fertigstellung, drohen rechtliche Auseinandersetzungen. Das Unternehmen macht jetzt den IT-Dienstleister verantwortlich. Der Dienstleister rügt vielleicht die fehlende Mitwirkung des Auftraggebers. Eine schwierige Situation, die sich im Nachhinein nicht mehr leicht lösen lässt. Es droht ein teurer Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang.

IT-Verträge vom Rechtsanwalt begleiten lassen

Das IT-Vertragsrecht ist nicht immer leicht zu überblicken. Wer sich vor Abschluss eines IT-Vertrages von einem Rechtsanwalt oder einer Kanzlei beraten und begleiten lässt, kann möglicherweise die wichtigsten Hürden beim Vollzug von IT-Verträgen nehmen. Etwa wird der Rechtsanwalt darauf dringen, Regelungen zu folgenden Punkten zu treffen und entsprechende Vertragsklauseln vorschlagen, mit denen

  • ein Pflichtenheft die jeweiligen Pflichten des Anbieters deutlich benennt und zeitlich eingegrenzt.
  • etwaige Mitwirkungspflichten des Auftraggebers ebenso klar festgelegt werden.
  • deutlich wird, wie mit Leistungsänderungen umgegangen wird.
  • festgelegt ist, ob es in einzelnen Bereichen zur Übertragung von rechtlichen Verantwortlichkeiten etwa im Datenschutz kommt.
  • genau definiert wird, woran die Funktionsfähigkeit von IT-Leistungen und -Komponenten festgemacht wird.
  • beschrieben ist, wie die Abnahme geregelt wird.
  • ausgeführt wird, wie Projekte auch vorzeitig beendet und IT-Verträge gekündigt werden können.

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