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Inkasso vs. Anwalt: Was tun, wenn nicht bezahlt wird

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Unbezahlte Rechnungen sind aufwendig und können Unternehmen vor Liquiditätsprobleme stellen. Daher ist es wichtig, fällige Zahlungen zu überwachen und ein konsequentes Mahnwesen einzurichten. Vor allem für kleine Betriebe lohnt es sich aber nicht, eigenes Personal für das Mahnwesen einzustellen. Dann kommt natürlich die Frage auf, ob man einen Anwalt oder ein Inkassobüro beauftragen sollte.

Rechte bei Zahlungsverzug im Überblick

Wenn ein Kunde nicht zahlt, ist das natürlich ärgerlich für den Verkäufer. Damit die Zahlung jedoch schnell eingeleitet wird, stehen dem Unternehmen verschiedene juristische Optionen zur Verfügung. Laut § 286 BGB gerät ein Schuldner automatisch in Verzug, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung bezahlt wird. Ab diesem Zeitpunkt kann der Gläubiger weitere Schritte einleiten, um die Zahlung einzufordern. Dazu gehört unter anderem das Mahnverfahren. Hierbei wird der Schuldner durch eine Mahnung aufgefordert, die Zahlung innerhalb von einer bestimmten Frist zu begleichen. Eine Mahnung ist gesetzlich zwar nicht notwendig. Sollte nach Ende der Zahlungsfrist aber immer an den Schuldner gesendet werden, um den Zahlungsanspruch nachzuweisen. Denn nur durch das Versenden einer Mahnung ist das Unternehmen berechtigt, weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

Die Rechnung bleibt offen – und nun?

Wenn die Forderung trotz Mahnung nicht beglichen wird, können Unternehmen ein Inkassobüro beauftragen oder den Fall an einen Anwalt übergeben. Hier gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen. Ein Inkassobüro versucht durch außergerichtliche Maßnahmen wie Briefe, Telefonate und E-Mails, den Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Hat auch diesen keinen Erfolg, darf das Inkassobüro für das Unternehmen ein gerichtliches Mahnverfahren in die Wege leiten. Das Inkasso-Unternehmen darf den Schuldner vor Gericht jedoch nicht vertreten. Dies ist laut § 79 ZPO untersagt. Ein Anwalt hingegen übernimmt das gesamte Mahnwesen inklusive Gerichtsverfahren. Dabei stellt der Anwalt rechtssichere Mahnungen aus und stellt sicher, dass das Verfahren bei ausbleibender Zahlung schnellstmöglich in die Wege geleitet wird. Dieses Gesamtpaket hat aber auch seinen Preis. In der Regel lohnt sich ein Anwalt erst bei hohen Beträgen.

Was kann das Unternehmen selbst tun?

Wenn die Zahlungsfrist verstrichen ist, muss nicht direkt immer ein Anwalt oder Inkassobüro beauftragt werden. Oft reicht es schon aus, wenn sich das Unternehmen telefonisch mit den Kunden in Verbindung setzt. Zahlt der Kunde nicht fristgerecht, sollte man daher im ersten Schritt stets das Gespräch suchen. So kann man den Grund des Zahlungsverzugs klären und sich vielleicht auf eine Alternative wie Ratenzahlung einigen. Erfolgt trotz Kontaktaufnahme noch immer keine Zahlung, ist es an der Zeit, dem Schuldner eine Mahnung zu senden. So leitet der Gläubiger aktiv den Zahlungsverzug ein. Die ausstehende Summe kann ab der zweiten Zahlungserinnerung mit Mahnspesen eingefordert werden. Auf den Zahlungserinnerungen sollte immer deutlich eine Frist vermerkt werden. Welche Zahlungsfrist gewählt wird, bleibt dem Unternehmen selbst überlassen. Kommt es auch nach der zweiten Mahnung zu keinem Zahlungseingang, wird eine letzte Zahlungserinnerung versendet. In dieser werden dann auch gerichtliche Schritte angedroht.

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