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Hahn: "Immobilien-Dachfonds sind eine Fehlkonstruktion."

Hamburg (ots) – „Immobilien-Dachfonds sind eine Fehlkonstruktion“, meint der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von der Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp). „Nach dem Premium Management Immobilien-Anlagen und dem DB Immoflex“, begründet Hahn seine Kritik, „wird jetzt bereits der dritte Fonds dieser Art, der DJE Real Estate, abgewickelt.“ Der DJE Real Estate (ISIN: LU0188853955) der Dr. Jens Erhardt Gruppe befindet sich seit 28. Dezember in Liquidation.

Der Fonds wurde am 5. Juli 2004 in Luxemburg aufgelegt und verfügte jüngst nur noch über ein Volumen von 185 Millionen Euro. Vor zwei Jahren waren es noch 651 Millionen Euro. Der Dachfonds hat die Anlegergelder zu 56 Prozent in offene Immobilienfonds, zu 30 Prozent in geschlossene Immobilienfonds und zu zehn Prozent in Immobilienaktien investiert. „Das war fatal für die rund 10.000 betroffenen Anleger“, meint Hahn, „denn bei offenen Immobilienfonds wurde auch in den Morgan Stanley P2 Value, den TMW Immobilien Weltfonds und den AXA Immoselect angelegt. Und alle drei Zielfonds werden bereits abgewickelt.“

Hahn kritisiert, dass sicherheitsorientierte Anleger insbesondere mit „zwei Argumenten geködert wurden: Diversifizierung und höhere Rendite“. Insgesamt seien mehr als eine Million Anleger betroffen, die insbesondere aufgrund von Falschberatung einer Bank offene Immobilienfonds erworben haben. Rund 15 Prozent davon, also mehr als 150.000 Anleger, hätten in Immobilien-Dachfonds investiert. Banken und Sparkassen sind zunehmend gesprächsbereit, wenn es um Schadensersatzansprüche geht. Hahn: „Wir haben festgestellt, dass sich mittlerweile einige Banken und Sparkassen außergerichtlich mit den geschädigten Anlegern einigen wollen.“ Dabei sollten Anleger beachten, empfiehlt Hahn, dass die Schadensersatzansprüche nicht verjähren und gegebenenfalls Maßnahmen dagegen eingeleitet werden.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird in JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2011/2012, als eine der häufig empfohlenen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz benannt. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den „häufig empfohlenen“ Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich geschädigte Kapitalanleger.

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/61631/2178530/hahn-immobilien-dachfonds-sind-eine-fehlkonstruktion-gute-chancen-auf-schadensersatz-beim-dje-real/api

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