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Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde: Was gibt es zu beachten?

Nicht umsonst heißt ein altes Sprichwort: Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Mit kleinen Aufmerksamkeiten drücken Menschen auch heute Anerkennung und Freude aus. Auch im Arbeits- und Geschäftsumfeld gibt es dafür verschiedene Anlässe. Diese reichen vom Anerkennen besonderer Leistungen mit Gutscheinen, Kleinigkeiten zur Geburt des Kindes bis zum Weihnachtsgeschenk für einen langjährigen Kunden. Vor allem bei Mitarbeitern können sich Unternehmen durch diese Art von Wahrnehmung und Honorierung besonderer Erfolge von anderen Arbeitgebern abheben. Gerade jüngere Generationen suchen in ihrer Arbeit Selbstverwirklichung sowie Anerkennung des Geleisteten.

Beim Beschenken von Mitarbeitern und Geschäftsfreunden, egal zu welchem Anlass, gibt es für Sie einige Dinge zu beachten. Zusammen mit den Experten für Geschenke von overjoyd.com klären wir Sie im Folgenden auf.

Firmen können Geschenke in einer Vielzahl von Fällen steuervergünstigt oder sogar steuerfrei gewähren. Das Lohnsteuerrecht unterscheidet dabei zwischen Sach- und Geldgeschenken. Während Geldgeschenke immer vollumfänglich steuerpflichtig sind, haben Schenkende für Sachgeschenke eine Reihe von steuergünstigen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Geschenke bis zu 50 Euro im Monat: die monatliche Sachbezugsfreigrenze für Arbeitnehmer

Besondere Mitarbeiterleistungen möchten Arbeitgeber als Motivation gerne mit kleineren Geschenken honorieren. Ein Beispiel hierfür kann das erfolgreiche Abschließen eines längeren Projekts oder eines größeren Kundengeschäfts sein.
Für diese Geschenke ist die sogenannte monatliche Sachbezugsfreigrenze für Arbeitnehmer anzulegen. Diese wurde zu Beginn dieses Jahres von 44 auf 50 Euro im Monat angehoben. Bis zu diesem Betrag kann ein Unternehmen seinen Mitarbeitern Sachgeschenke steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren. Nimmt der Mitarbeiter jedoch andere Sachleistungen wie eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder eine Fahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr in Anspruch, sind diese Zuwendungen mit einzurechnen.

Steuerliche Betrachtung von Gutscheinen und Prepaidkarten als Geschenk

Bei der Anwendung der monatlichen Sachbezugsfreigrenze wird dabei nicht zwischen physischen Geschenken oder Gutschein- und Prepaidkarten unterschieden. Gutscheine sind deshalb häufig sehr beliebt, da Mitarbeiter sich selbst ein Geschenk bei einer Vielzahl von Anbietern aussuchen können. Auch wenn Gutscheine immer etwas unpersönlicher erscheinen, kann man mit ihnen nichts falsch machen. Arbeitgeber begeben sich damit nicht auf unsicheres Terrain, was Neigungen und Interessen des Beschenkten angeht.

Damit Gutschein- und Prepaidkarten steuerlich wie physische Geschenke betrachtet werden können, gibt es drei Voraussetzungen. Erstens, die Möglichkeiten zur Einlösung des Betrags müssen auf eine bestimmte Produktkategorie und das Inland beschränkt sein. Es dürfen folglich nur Waren und Dienstleistung bezogen werden. Zweitens, das Auszahlen des Gutscheinbetrags in bar muss ausgeschlossen sein. Zuletzt darf es sich nicht um eine Karte mit Kreditkartenfunktion handeln.

Besonderheiten von Geschenken zu persönlichen Ereignissen und deren steuerliche Behandlung

Verschenkt der Arbeitgeber eine Aufmerksamkeit zu einem persönlichen Ereignis, gibt es neben der monatlichen Sachbezugsfreigrenze das steuerfreie Gewähren von Geschenken bis zu einem Wert von 60 Euro. Dieser Betrag versteht sich als Bruttobetrag einschließlich Umsatzsteuer. Der Begriff des persönlichen Ereignisses ist dabei genau definiert und zu beachten. Anlässe wie Betriebsjubiläen oder Weihnachten sind nicht personenbezogen und fallen daher nicht in diese Kategorie. Persönliche Ereignisse sind beispielsweise der Geburtstag, die Hochzeit, die Geburt eines Kindes oder das Dienstjubiläum des Mitarbeiters. Auch hier kann der Arbeitgeber sich mit Gutscheinen behelfen. Für diese gelten die bereits zuvor genannten Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung eines Gutscheins als Geschenk. Die 60-Euro-Regelung trifft in dieser Form auch auf das Beschenken von Geschäftspartnern zu persönlichen Anlässen zu.

Geschenke an Mitarbeiter und Geschäftspartner nach Pauschalbesteuerung

Für alle weiteren Geschenke hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der pauschalen Steuerübernahme in Höhe von 30% geschaffen. Auch wenn die Steuerübernahme keine Pflicht ist, machen dennoch viele Firmen bei Geschenken an Mitarbeitende oder Geschäftsfreunde davon Gebrauch. Damit möchten Unternehmen spätere Überraschungen beim Empfänger bei steuerlichen Überprüfungen vermeiden. Entscheiden Sie sich für diese Vorgehensweise, muss sie für die jeweilige Gruppe für alle Geschenke während des Jahres ebenso ausgeführt werden.

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