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Gericht: Befreiung von Netzentgelten für 2011 nicht rechtmäßig

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Düsseldorf (dapd). Die Befreiung zahlreicher großer Stromverbraucher von den Netzentgelten für das Jahr 2011 ist nach Einschätzung des Oberlandesgerichts Düsseldorf nicht rechtmäßig. Das Gericht wies deshalb am Mittwoch eine Beschwerde des Mobilfunkbetreibers Vodafone zurück, der für 2011 insgesamt 555.000 Euro an Netzentgelten für den in einem Rechenzentrum bei Düsseldorf verbrauchten Strom nicht zahlen wollte.

Der 3. Kartellsenat erklärte, nach Auffassung des Gerichts sei eine vollständige Befreiung von den Netzentgelten für stromintensive Unternehmen grundsätzlich erst ab dem 1. Januar 2012 möglich. Denn der Gesetzgeber habe keine rückwirkende Geltung der erst im August 2011 beschlossenen Stromnetzentgeltverordnung angeordnet. Außerdem sei der geplante bundesweite Mechanismus für die Umlage der Einnahmeausfälle auf die „normalen“ Stromkunden 2011 praktisch nicht mehr umsetzbar gewesen.

Gegen die Entscheidung ist Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof möglich. Das Urteil könnte Auswirkungen auf andere Unternehmen haben, bei denen die Befreiung von den Netzentgelten für 2011 umstritten ist. Insgesamt sind allein beim Düsseldorfer Oberlandesgericht mehr als 40 ähnliche Fälle anhängig.

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