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Garagenbau kann genehmigungspflichtig sein

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Karlsruhe (dapd). Wer sich eine Garage auf sein Grundstück stellen will, sollte sich rechtzeitig nach den geltenden Regeln erkundigen. Diese sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich, und nicht in jedem Fall ist eine Genehmigung nötig, wie die Bausparkasse Badenia informiert.

«In einigen Bundesländern sind Garagen bis zu einer jeweils festgelegten Größe genehmigungsfrei», sagte Badenia-Experte Jochen Ament. Besteht jedoch eine Genehmigungspflicht, sollten die Baupläne für die Garage rechtzeitig und gegebenenfalls zusammen mit den Unterschriften der angrenzenden Nachbarn beim Bauamt eingereicht werden. Erst, wenn die Behörde grünes Licht gibt, kann der künftige Garagenbesitzer mit dem Bau starten.

Das Genehmigungsverfahren ist bei individuell geplanten, gemauerten Garagen oft komplizierter und der Zeit- und Kostenaufwand höher als bei Fertiggaragen, weiß Ament. Bei der gemauerten Variante werden Fundament, Boden, Wände und Dach der Reihe nach und oft in Eigenarbeit errichtet. Dafür sollte man mindestens 140 Arbeitsstunden einkalkulieren. Fertiggaragen sind dagegen relativ mobil, ihr Standort ist auch nach Jahren veränderbar. Sie sind oft innerhalb weniger Stunden montiert, man hat nur einen Ansprechpartner für die Abwicklung und zahlt einen vorher vereinbarten Festpreis.

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