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Finanzierung für Weiterbildungen – Diese Möglichkeiten gibt es

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Die Lust auf eine Weiterbildung ist bei vielen Arbeitnehmern groß. Nicht nur weil das Gehalt steigen oder sich die Position verbessern kann, auch die Tatsache, sein Wissen auf dem aktuellen Stand zu halten ist ausschlaggebend. Wer seine Arbeit gut machen möchte, muss sich auch der Zeit anpassen und diese bringt in vielen Berufen stetige Veränderungen mit sich. Weiterbildungen sind hier die einzige Möglichkeit, mithalten zu können. Doch diese kosten auch Geld und viele Arbeitgeber möchten sich an den Kosten nicht beteiligen. Neben dem Qualifizierungschancengesetz gibt es einige Möglichkeiten die Kosten zu stemmen.

Arbeitgeber brauchen überzeugende Argumente für Weiterbildungen

Weiterbildungen sind die einzige Möglichkeit dem stetigen Arbeitswandel standhalten zu können.
Foto: pixabay.com/geralt

Möchte der Arbeitgeber kein Geld für Weiterbildungen ausgeben, gilt es die passenden Argumente vorzulegen. Fakt ist, der Arbeitgeber hat auch etwas davon, wenn sich die Arbeitnehmer weiterbilden, denn deren Kompetenz steigt dadurch. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber die Kosten komplett oder zum Teil übernehmen. Hier gilt es, dies vorab mit dem Arbeitgeber zu besprechen. Eine Möglichkeit wäre auch, dass der Arbeitnehmer die Weiterbildung in Vorkasse bezahlt und der Arbeitgeber die Kosten oder einen Teil dieser nach erfolgreichem Abschluss an den Arbeitnehmer zurückbezahlt.

Die Steuer als Vorteil nutzen

Viele Arbeitnehmer, die ihre Steuererklärung selbst machen, wissen nicht, dass sie die Weiterbildungskosten auch als Werbungskosten oder Sonderausgabe geltend machen können. Sofern die Weiterbildung aus eigenem Antrieb erfolgt und nicht vom Betrieb angeordnet wurde, können bis zu 6000 Euro in der Steuererklärung angegeben werden. Hierzu zählen die Kursgebühren, Lernmaterial, Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten, welche als Sonderausgaben eingetragen werden können. Dies alles gilt, sofern es sich um eine Erstausbildung handelt.
Wer eine Weiterbildung nach der Erstausbildung absolviert, trägt die Kosten unter Werbungskosten ein. Was hier alles genau zu beachten ist, sollte aber mit dem Steuerberater geklärt werden, da diese Werbungskosten auch für Folgesteuererklärungen von Vorteil sein können.

Der Staat hilft mit

Vom Staat gibt es für die Personen Bildungsprämien, die eine Weiterbildung aus finanziellen Gründen nicht alleine stemmen können. Voraussetzung ist, dass die Prämie nur alle zwei Jahre beantragt wird. Es gibt die Möglichkeit einen Prämiengutschein zu bekommen oder das Weiterbildungssparen anzugreifen.

Wer die Hilfe beantragt, darf als Einzelperson maximal 20000 Euro im Jahr verdienen. Bei Ehepaaren sind es 40000 Euro. Die Weiterbildung darf einen Wert von 1000 Euro nicht übersteigen. Beim Prämiengutschein wird die Hälfte der Weiterbildungskosten vom Staat übernommen. Wer sich für das Weiterbildungssparen entscheidet, darf Geld aus einem Guthaben entnehmen, das extra angespart wurde. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung informiert Interessenten genau darüber, wie man an die Bildungsprämie kommt.

Anschubfinanzierung – auch für Arbeitgeber interessant

Die Agentur für Arbeit ist ebenfalls eine gute Anlaufstelle. Hier bekommen Personen finanzielle Unterstützung die einen Berufsabschluss nachholen möchten oder die eine Weiterbildung benötigen, weil sie schon lange Zeit nicht mehr in dem Lehrberuf gearbeitet haben.

Eine Anschubfinanzierung kann beantragen, wer ein kleines oder mittleres Unternehmen führt. Es gibt hier für alle für eine Weiterbildung freigestellten, aber dennoch weiterbezahlten Arbeitnehmer eine Finanzspritze. Hierzu können sich interessierte Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit informieren.

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