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Selbstständig statt arbeitslos – Gründertipps vom Ministerium

Berlin. Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, stehen vor besonderen Herausforderungen. Häufig fehlen die Rücklagen für Anfangsinvestitionen, und die Bank gewährt ohne ausreichende Sicherheiten keinen Kredit. Wie die Existenzgründung dennoch gelingen kann, zeigt das Bundeswirtschaftsministerium in der neu aufgelegten Broschüre «Gründerzeiten – Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit» auf.

Die wichtigsten Finanzierungshilfen für arbeitslose Gründer sind Gründungszuschuss und Einstiegsgeld. Während der Gründungszuschuss nur von Arbeitslosen beantragt werden kann, die noch einen (Rest-) Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, richtet sich das Einstiegsgeld an Gründer, die Arbeitslosengeld II bekommen. Darüber hinaus müssen Antragsteller einen Unternehmens- und Finanzierungsplan vorlegen, der von einer «fachkundigen» Stelle geprüft wurde. Die Broschüre erläutert, wie das Verfahren im Detail abläuft und welche Anforderungen ein Business-Plan erfüllen muss.

Darüber hinaus erfahren Existenzgründer in der Publikation auch, wie sie ihr Unternehmen über Kleinstkredite finanzieren und sich selbst über die freiwillige Arbeitslosenversicherung absichern können.

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(Existenzgründung für Arbeitslose, Gründerzeiten Nr.16, Im Internet: bmwi.de, Link Service, Publikationen, Suchbegriff Günderzeiten)

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