Verschiedenes

EuGH Urteil sorgt für Rechtssicherheit und Gleichbehandlung bei NPL-Transaktionen

ARKM.marketing
     

Berlin (ots) – Seit dem Jahr 2004 wurden NPL-Transaktionen durch unklare Vorgaben aus dem Bundesfinanzministerium zu der Umsatzsteuerpflicht derartiger Verkäufe belastet. Es fehlte eine klare Zuordnung und Bemessungsgrundlage. Mit der Entscheidung des EuGH vom 27.10.2011 zum Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs vom 10.12.2010 ist nun diese lange fehlende Rechtssicherheit wieder hergestellt worden. Der EuGH hat entschieden, dass der Ankauf zahlungsgestörter Forderungen zu keiner Umsatzsteuerpflicht führt.

Die BKS, die einen Großteil der im Ankauf von zahlungsgestörten Forderungen aktiven Unternehmen in Deutschland vertritt, begrüßt diese klarstellende Entscheidung sehr. Auch für die Forderungsverkäufer ist diese Entscheidung sehr positiv, da ein Diskussionspunkt im Rahmen der Vertragsverhandlungen zukünftig entfällt.

BKS-Präsident Jörg Keibel führt hierzu aus: „Neben der lange erwarteten Klarstellung ist vor allem die wiederhergestellte Gleichbehandlung aller NPL-Käufer überaus wichtig, da die regionalen Finanzverwaltungen sehr unterschiedliche Kriterien bei der Bemessung der Umsatzsteuerpflicht angelegt haben. Dieses hat teilweise zu Wettbewerbsverzerrungen geführt.“

Neben dieser Vereinfachung der Transaktionen wird es auch zu einer Standardisierung des Verkaufsprozesses und der Kaufverträge kommen. Zu diesem Zweck wurde vor kurzem der Deutsche Kreditmarkt-Standards e.V. gegründet, bei dem die BKS Gründungsmitglied ist.

Grundlegende Informationen zur BKS sind auf der Website der BKS unter www.bks-ev.de abrufbar.

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/69705/2144533/bundesvereinigung-kreditankauf-und-servicing-e-v-bks-eugh-urteil-sorgt-fuer-rechtssicherheit-und/api

ARKM.marketing
 

Zeige mehr
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"

Werbeblocker erkannt!

Werbeblocker erscheinen auf den ersten Blick praktisch, weil sie störende Anzeigen ausblenden. Doch viele Internetseiten finanzieren sich ausschließlich durch Werbung – das ist oft die einzige Möglichkeit, die Kosten für Redaktion, Technik und Personal zu decken. Wenn Nutzer einen Werbeblocker aktivieren, entziehen sie der Seite diese wichtige Einnahmequelle. Die Folge: Verlage und Webseitenbetreiber verlieren  Einnahmen, die oft sogar die Gehälter ganzer Teams oder Redaktionen gefährden. Ohne Werbeeinnahmen fehlen die Mittel, um hochwertige Inhalte kostenlos anzubieten. Das betrifft nicht nur große Medienhäuser, sondern auch kleine Blogs, Nischenportale und lokale Nachrichtenseiten, für die der Ausfall durch Werbeblocker existenzbedrohend sein kann. Wer regelmäßig eine werbefinanzierte Seite nutzt, sollte sich bewusst machen, dass der Betrieb und die Pflege dieser Angebote Geld kosten – genau wie bei einer Zeitung oder Zeitschrift, für die man selbstverständlich bezahlt. Werbeblocker sind daher unfair, weil sie die Gegenfinanzierung der Verlagskosten und Personalgehälter untergraben, während die Inhalte weiterhin kostenlos genutzt werden. Wer den Fortbestand unabhängiger, kostenloser Online-Inhalte sichern möchte, sollte deshalb auf den Einsatz von Werbeblockern verzichten oder zumindest Ausnahmen für seine Lieblingsseiten machen. Wenn Sie unsere Seite weiterhin lesen möchten, dann seien Sie fair! Danke.