Verbraucher sollten die jährliche Energierechnung genau prüfen, denn sie kann fehlerhaft sein. Darauf macht die Verbraucherzentrale Sachsen aufmerksam. So komme es vor, dass die Abrechnung zwar richtig ist, aber von falschen Daten ausgegangen wurde oder sogar Zählernummern verwechselt wurden, sagt Roland Pause, Energieexperte der Verbraucherzentrale. Hier helfe ein Vergleich mit der Vorjahresabrechnung: Wenn kein Zähler getauscht wurde, müssen die Nummern übereinstimmen. Der Zählerendstand auf der Vorjahresrechnung muss dem Anfangsstand der aktuellen Rechnung entsprechen.
Vergleich mit der Vorjahresabrechnung angeraten
Leipzig (dapd). Verbraucher sollten die jährliche Energierechnung genau prüfen, denn sie kann fehlerhaft sein. Darauf macht die Verbraucherzentrale Sachsen aufmerksam. So komme es vor, dass die Abrechnung zwar richtig ist, aber von falschen Daten ausgegangen wurde oder sogar Zählernummern verwechselt wurden, sagt Roland Pause, Energieexperte der Verbraucherzentrale. Hier helfe ein Vergleich mit der Vorjahresabrechnung: Wenn kein Zähler getauscht wurde, müssen die Nummern übereinstimmen. Der Zählerendstand auf der Vorjahresrechnung muss dem Anfangsstand der aktuellen Rechnung entsprechen.
Häufig vermuten Verbraucher, dass der Zähler falsch zählt. Das sei in der Regel nicht der Fall, sagt Pause. Bestünden Zweifel an der Richtigkeit eines gültig geeichten Zählers, könne über den Eigentümer des Zählers, in der Regel das Energieversorgungsunternehmen, eine Prüfung bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle beantragt werden. Liege die Messgenauigkeit innerhalb der Fehlergrenzen, müsse der Kunde die Kosten der Prüfung selbst tragen.
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