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"Das Sanierungskonzept für die MS Santa-B Schiffe GmbH und Co. KG ist rechtlich unwirksam"

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Hamburg (ots) – „Das Sanierungskonzept für den Schiffsfonds MS „Santa-B Schiffe“ GmbH Co. KG der MPC Capital AG ist rechtlich unwirksam“, sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn. „Es verspricht die Verzinsung von Neukapital zu Vorzugskonditionen in Höhe von durchschnittlich 11,3 Prozent. Das heißt: Wenn die vom Anleger geleistete Kapitalerhöhung auf dem Kapitalkonto als Neukapital gebucht wird, kann sie nicht gleichzeitig als Rückzahlung von Ausschüttungen gebucht werden. Es besteht daher bei einer zunächst gelungenen Sanierung und späteren Insolvenz der Fondsgesellschaft die Gefahr, dass Anleger doppelt zahlen müssen“, erläutert Hahn.

Die aktuelle Situation: Die Fondsgeschäftsführung hat eine 12-prozentige Kapitalerhöhung bis zum 28. September 2012 zur Abstimmung gestellt. Bisher haben sich nach einem Schreiben der TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH (TVP) vom 21. September 2012 erst 1.600 Anleger – das sind lediglich 23 Prozent aller Anleger – an der Stimmabgabe beteiligt. Und davon sind demnach lediglich 970 Gesellschafter zur Zeichnung von Neukapital in Höhe von 1,8 Millionen Euro bereit. „Um eine Insolvenz zu verhindern, müssen die Fondsmanager noch kräftig die Werbetrommel rühren“, sagt Hahn. Denn von den Anlegern solle schließlich Neukapital in Höhe von 21,3 Millionen Euro eingezahlt werden; das seien zwölf Prozent der Zeichnungssumme. Darüber hinaus wurden die Anleger auf einer Informationsveranstaltung am 10. September aufgefordert, freiwillig ihre Ausschüttungen zurückzuzahlen. Die Begründung der Fondsgeschäftsführung: Diesen Betrag müssten sie im Falle der Insolvenz sowieso zurückzahlen.

Aufgrund des „fragwürdigen Sanierungskonzeptes“ und der drohenden Insolvenz empfiehlt Peter Hahn allen betroffenen Anlegern vor der Stimmabgabe und der Einzahlung von Neukapital fachanwaltlichen Rat einzuholen. Das hätte gute Gründe, meint Hahn: „Wer eine Beteiligung an der MS Santa-B Schiffe GmbH Co. KG auf Empfehlung einer Bank oder Sparkasse gezeichnet hat, kann bei Falschberatung Schadensersatz verlangen und diesen häufig auch außergerichtlich durchsetzen.“ Eile sei geboten, meint Hahn, denn „Schadensersatzansprüche gegen die zuständige Bank oder Sparkasse könnten zum Jahresende 2012 verjähren.“

An dem Schiffsfonds MS „Santa-B Schiffe“ GmbH Co. KG haben sich Anleger in den Jahren 2006 und 2007 mit mehr als 177 Millionen Euro beteiligt. Im Jahr 2008 haben sie Ausschüttungen in Höhe von vier Prozent erhalten. Jetzt soll das Sanierungskonzept mit insgesamt 23,7 Millionen Euro Neukapital eine Insolvenz des Fonds verhindern.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2011/2012, als „häufig empfohlene Kanzlei“ bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den „häufig empfohlenen“ Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich Kapitalanleger.

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/61631/2332550/fachanwalt-peter-hahn-das-sanierungskonzept-fuer-die-ms-santa-b-schiffe-gmbh-co-kg-ist-rechtlich/api

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