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Complement Partners: Paradigmenwechsel in der Krisen- und Insolvenzberatungskultur für Unternehmen

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Frankfurt / Wiesbaden. Bisher haben Unternehmen bei anhaltenden Zahlungsschwierigkeiten den Gang zum Amtsgericht so lange wie möglich hinausgezögert. Der Grund: Angst, die unternehmerische Selbstbestimmung an den teuren Insolvenzverwalter abgeben zu müssen. Dieser wird bis dato nämlich vom Amtsgericht bestimmt. „Dadurch wurde wichtige Reaktionszeit verloren. Je früher ein angeschlagenes Unternehmen sich Hilfe holt, desto größer ist die Chance auf seine Rettung“, so der Sanierungs- und Controllingexperte Georg P. Mühle vom Expertenverbund Complement Partners. Das sei wie bei Krankheiten und Arztbesuchen.

 

Die kommenden Insolvenzrechtsänderungen geben der Unternehmensführung jetzt mehr Eigenverantwortung bei der Restrukturierung und Sanierung. Das ist auch gut so: „Bisher hat der Insolvenzrichter der Geschäftsführung das Steuer aus der Hand genommen – unabhängig davon, ob die Schwierigkeiten von der Geschäftsführung selbst verschuldet waren oder markt- und branchenbedingte Ursachen hatten“, erklärt der Change-Management-Consultant Mühle.

 

Damit werde ab März Schluss sein, sagt er voraus. Denn verschiedene Neuerungen im ESUG änderten entscheidend die zukünftige Arbeits- und Vorgehensweise in der Krisenbearbeitung. Zukünftig werde es einen Anspruch auf Eigenverwaltung geben. Dies sei aber verbunden mit der Pflicht, innerhalb von drei Monaten ein Sanierungskonzept vorzulegen, welches mit dem vom Gericht benannten Sachwalter und einem erstarkten Gläubigerausschuss zu entwickeln und abzustimmen ist. Das sogenannte „Schutzschirmverfahren“ sichere das Unternehmen in dieser Phase gegen aggressive Gläubiger ab. Die Auswahl des Insolvenz-Sachwalters werde transparenter und persönlicher und Gläubiger könnten zu Miteigentümern werden (Debt-to-Equity-Swap). Bei diesem Verfahren tauschten Gläubiger ihre Forderungen in Firmenanteile um, erklärt Mühle.

 

Außerdem werde das Prozedere des Insolvenzplanverfahrens gestärkt. Ganz wichtig sei dabei, betont der Change-Manager Mühle, dass die Geschäftsführung komplementäre Partner an ihrer Seite habe, die die verschiedenen Facetten des Unternehmens sowie die rechtlichen, steuerlichen und strukturellen Fragen im Blick behielten und ganzheitlich betrachteten. So könne der Rettungsprozess besser begleitet werden – auch in der Zusammenarbeit mit dem Gläubigerausschuss, dem Insolvenz-Sachwalter und anderen notwendigen „externen Veränderungs- und Umsetzungsspezialisten“. Es gehe darum, zügig und interdisziplinär auf die Behebung der Schwachstellen einzuwirken.

 

Mühle, der mit seinem im Rhein-Main-Gebiet ansässigen Expertenverbund Complement Partners vorwiegend in den Bereichen Interim-Management, Restrukturierung und Insolvenzfortführung tätig ist, sieht nicht nur klassische Insolvenzanwälte in der Rolle des Sachwalters, sondern auch Krisenberater oder Wirtschaftsprüfer. Hier sollte der juristische und betriebswirtschaftliche Sachverstand genauso ausgeprägt sein wie die Steuerungskompetenz in Bezug auf Organisationsänderungen und die Liquidität.

 

Unternehmer müssten sich darüber im Klaren sein, dass nur frühes und schnelles Planen und Handeln gemeinsam mit den selbst gewählten „Wunsch-Partnern“ eine gemeinsame Fortführungsfähigkeit des Unternehmens ermögliche. „Ein schneller Eigenantrag sichert die Eigenbestimmung, ein Fremdantrag bedeutet stets Fremdbestimmung“, mahnt Diplom-Betriebswirt Mühle. Vor allem bei einer zeitlich begrenzten Krise sei es für den Unternehmer absolut empfehlenswert, rasch zu entscheiden, wem er die Krisenberatung seiner Firma anvertrauen wolle.

 

Wer mehr zum Thema Komplementärberatung, externe Krisen- und Insolvenzbewertung oder über den Expertenverbund Complement Partners erfahren möchte, bekommt weitere Informationen unter www.complement-partners.com.

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