Aktuelle MeldungenTechnologieVerschiedenes

Bundesgerichtshof prüft Microsoft-Patent

ARKM.marketing
     

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat am Dienstag über die Gültigkeit eines europäischen Patents des Softwarekonzerns Microsoft verhandelt. Das Bundespatentgericht hatte am 26. Oktober 2006 dieses Patent für eine Weiterentwicklung des Dateisystems FAT in Deutschland für nichtig erklärt, weil das darin beschriebene Verfahren nicht auf «erfinderischer Tätigkeit» beruhe.

Der 10. Zivilsenat des BGH in Karlsruhe verhandelte nun über die dagegen gerichtete Beschwerde von Microsoft. Der Streitwert war vom Bundespatentgericht auf eine Million Euro festgesetzt worden. Der BGH ließ aber erkennen, dass er den Wert der Sache höher einstuft. Denn dieses Schutzrecht betreffe ein »offenbar noch heute relevantes Problem«, sagte der Vorsitzende Richter.

Bei dem europäischen Patent 618 540 geht es um einen »gemeinsamen Speicherbereich für lange und kurze Dateinamen«. Denn beim FAT-System war zunächst aus Gründen geringer Speicherkapazität die Länge der Namen, die man für eine Datei vergeben konnte, beschränkt. Dieses Problem wurde mit dem Patent behoben. Microsoft führte daraufhin das Dateisystem VFAT ein, das lange Dateinamen erlaubt und dennoch mit dem FAT-Dateisystem kompatibel ist. Um dieses Patent richtet sich der Streit.

Wann der Bundesgerichtshof sein Urteil in der Sache verkündet, war am frühen Dienstagnachmittag noch offen. (AZ: X ZR 27/07)

ARKM.marketing
 

Zeige mehr
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"

Werbeblocker erkannt!

Werbeblocker erscheinen auf den ersten Blick praktisch, weil sie störende Anzeigen ausblenden. Doch viele Internetseiten finanzieren sich ausschließlich durch Werbung – das ist oft die einzige Möglichkeit, die Kosten für Redaktion, Technik und Personal zu decken. Wenn Nutzer einen Werbeblocker aktivieren, entziehen sie der Seite diese wichtige Einnahmequelle. Die Folge: Verlage und Webseitenbetreiber verlieren  Einnahmen, die oft sogar die Gehälter ganzer Teams oder Redaktionen gefährden. Ohne Werbeeinnahmen fehlen die Mittel, um hochwertige Inhalte kostenlos anzubieten. Das betrifft nicht nur große Medienhäuser, sondern auch kleine Blogs, Nischenportale und lokale Nachrichtenseiten, für die der Ausfall durch Werbeblocker existenzbedrohend sein kann. Wer regelmäßig eine werbefinanzierte Seite nutzt, sollte sich bewusst machen, dass der Betrieb und die Pflege dieser Angebote Geld kosten – genau wie bei einer Zeitung oder Zeitschrift, für die man selbstverständlich bezahlt. Werbeblocker sind daher unfair, weil sie die Gegenfinanzierung der Verlagskosten und Personalgehälter untergraben, während die Inhalte weiterhin kostenlos genutzt werden. Wer den Fortbestand unabhängiger, kostenloser Online-Inhalte sichern möchte, sollte deshalb auf den Einsatz von Werbeblockern verzichten oder zumindest Ausnahmen für seine Lieblingsseiten machen. Wenn Sie unsere Seite weiterhin lesen möchten, dann seien Sie fair! Danke.